Mieten an der Obergrenze

Stadtentwicklungssenator Strieder strebt eine Umkehr in der Sanierungspolitik an. Sein Ziel: Statt fünf Jahre soll die sozial verträgliche Mietbegrenzung bei Modernisierungen nur noch ein Jahr gelten

von UWE RADA

Die Mieter in den Ostberliner Sanierungsgebieten müssen künftig mit erheblichen Mieterhöhungen rechnen. Denn erstmals hat sich Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) jetzt dafür ausgesprochen, dort Mietbegrenzungen nach Modernisierungsmaßnahmen auf ein Jahr zu beschränken. Bislang gilt die so genannte Mietobergrenze fünf Jahre.

Strieders politische Kehrtwende hat bereits praktische Konsequenzen: In einem Bezirksbescheid, in dem als Bedingung für eine Sanierungsgenehmigung die Einhaltung der Mietobergrenzen für fünf Jahre verlangt wurde, widersprach Strieders Verwaltung erstmals dieser Festlegung.

Im konkreten Fall geht es um ein Haus in der Oderberger Straße in Prenzlauer Berg, das die Wohnungsbaugesellschaft WIP mit eigenen Mitteln modernisieren möchte. Gegen die Auflage des Bezirksamts Prenzlauer Berg, die festgelegten Mietobergrenzen in Höhe von 7,34 bis 8,55 Mark pro Quadratmeter für die Dauer von fünf Jahren einzuhalten, hatte die WIP Widerspruch bei Strieders Verwaltung eingelegt. Diese gab nun dem Eigentümer Recht. In dem Schreiben der Verwaltung, das der taz vorliegt, heißt es, dass eine „längerfristige Festlegung von Mietobergrenzen zu einer unzulässigen Einschränkung des Eigentumsrechts“ werden könne.

Besondere Bedeutung bekommt diese Entscheidung, weil Strieders Behörde damit erstmals offiziell gegen eine längere Geltung der Mietobergrenzen vorgeht. Betroffen davon sind nicht nur die zahlreichen Sanierungs- und Milieuschutzgebiete in Prenzlauer Berg, sondern auch in Friedrichshain, Lichtenberg, Pankow und Mitte. Neben den Mietbegrenzungen in öffentlich sanierten Altbauten ist die Festlegung der Mietobergrenzen die einzige Möglichkeit, die Verdrängung sozial schwacher Mieter zu verhindern.

Strieder selbst betonte gestern gegenüber der taz, dass er eine längerfristige Festsetzung von Mietobergrenzen ablehne. „Viele Leute ziehen weg, weil ihre Wohnungen gerade nicht modernisiert wurden“, sagt der Stadtentwicklungssenator. Eine fünf Jahre geltende Mietobergrenze mache es den Eigentümern damit fast unmöglich, wirtschaftlich zu modernisieren oder etwa Wohnungen zusammenzulegen.

Die Baustadträtin von Prenzlauer Berg, Dorothee Dubrau, sieht das anders. Sie betont, dass die Mietobergrenzen gerade erlassen wurden, um die Eigentümer dazu zu bringen, ihre Mieten nach Modernisierung nicht in die Höhe springen zu lassen. Dubrau will sich in einem Schreiben an den Stadtentwicklungssenator deshalb um eine Klärung der Frage bemühen.