Arbeitserlaubnis für Asylbewerber

BERLIN taz ■ Die rot-grüne Bundesregierung macht mit der langjährigen Diskriminierung von Asylbewerbern, Bürgerkriegsflüchtlingen und Ausländern mit geduldetem Aufenthaltsstatus Schluss. Das seit 15. Mai 1997 geltende Arbeitsverbot soll bereits Anfang kommenden Jahres aufgehoben werden. Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) wurde gestern vom Kabinett verabschiedet. Für einen Teil der Betroffenen gilt allerdings eine einjährige Wartefrist. Mit der geplanten Neuregelung werde der neuen Lage auf dem Arbeitsmarkt und der rückläufigen Zahl von Asylbewerbern Rechnung getragen, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres, gestern in Berlin.

Nach Schätzungen des Arbeitsministeriums werden rund 85.000 der insgesamt 120.000 von der Novellierung betroffenen Personen nach einer Arbeitserlaubnis nachsuchen. Die Neuregelung soll die Sozialhilfekosten um rund 900 Millionen Mark im Jahr entlasten und zum Sozialversicherungssystem einen Beitrag von 1,3 Milliarden Mark leisten. sev

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