Homos rehabilitiert

Bundestag gibt einstimmig Ehrenerklärung für homosexuelle Strafopfer ab. Für Teil zwei des Homoehengesetzes muss der Vermittlungsausschuss ran

BERLIN taz ■ Strittig war nur ein Antrag der PDS, nachdem die Opfer des Paragraphen 175 in seiner nationalsozialistischen Fassung – der 1957 verfassungsrechtlich geprüft wurde und bis 1969 galt – persönlich entschädigt werden sollen. Doch dieses Ansinnen wurde von den rot-grünen Initiatoren verworfen, weil höchstrichterliche Sprüche aus Karlsruhe nicht anfechtbar sind. Ansonsten war man sich einig: „Der Deutsche Bundestag verurteilt jede Form der Diskriminierung, Anfeindung und Gewalt gegen Schwule und Lesben.“ Bedauert wird, dass Homosexuelle „in der Vergangenheit schweren Verfolgungen ausgesetzt waren und auch heute noch mit Diskriminierungen konfrontiert werden“.

Diese „Ehrenerklärung“ (Volker Beck von den Grünen) gilt ausdrücklich nicht allein den schwulen NS-Opfern, sondern auch allen Verfolgten nach dem Paragraphen 175, der bis 1969 Homosexualität grundsätzlich unter Strafe stellte. Die Bundesregierung wurde vom Bundestag aufgefordert, die entsprechenden Strafbestimmungen unter das NS-Aufhebungsgesetz fallen zu lassen, darüber hinaus Vorschläge zu unterbreiten, „einen kollektiven Ausgleich“ zu formulieren, beispielsweise in der „Förderung homosexueller Bürger- und Menschenrechtsarbeit“.

Der Vorschlag, keine individuellen Entschädigungen zu zahlen, sondern der Gruppe der Homosexuellen Ehre angedeihen zu lassen, kam vom Unionsabgeordneten Jürgen Gehb, der daran erinnerte, dass nach dem Holocaust ja auch der Aufbau des Zentralrats der Juden gefördert worden sei – beispielsweise in der Wiedererrichtung des nahe des heutigen Kanzleramts einst gelegenen und von den Nazis zerstörten Gebäudes des Magnus-Hirschfeld-Instituts.

Am Vormittag darauf war die Union wieder auf dem Boden ihrer heutigen politischen Tatsachen angekommen. Am Freitag lehnte sie die Einberufung des Vermittlungsausschusses ab, in dem über den zweiten, im Bundesrat abgelehnten Teil des Lebenspartnerschaftsgesetzes nach einem Kompromiss gesucht werden soll. Gegen die Stimmen der Union votierten alle anderen Parteien dafür.

Das Verfahren, das es auch den Bundesländern ermöglichen soll, zum zustimmungspflichtigen Teil des Gesetzes Ja zu sagen – der eben den Ausgleich für die im Hauptgesetz formulierten Unterhaltungspflichten bringen soll –, beginnt im Januar. JAN FEDDERSEN