Kleine Sabotage

Die Union versucht nicht nur mit politischen Mitteln, das Gesetz zur Homoehe zu verhindern: ein Lehrstück

Freitag zur Mittagszeit im Plenum des Bundestages. Auf der Tagesordnung steht der Antrag der Regierungsfraktionen, den zweiten vom Bundesrat abgelehnten Teil des Gesetzes zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft (volkstümlich: Homoehe) an den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Der soll vom Januar an mit den Vertretern des Bundesrates beraten, wie neben dem von der Länderkammer unverhinderbaren ersten Teil des Reformwerks auch der zweite Teil eine Mehrheit finden könnte. Für die Union spricht Norbert Geis, Mitglied der CSU und Wortführer seiner Fraktion zu diesem Gesetz.

Der Mann, der selbst innerhalb seiner Partei als schwer vermittelbar gilt, weil er die Aura der Neuen Mitte gänzlich vermissen lässt, argumentiert, dass die Regierungsfraktionen den ersten Teil nur fehlerhaft verabschiedet hätten, denn auch der wäre von der Länderkammer zustimmungspflichtig gewesen. So weist Geis darauf hin, dass im ersten Teil, der das neue familienrechtliche Institut namens „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ (eP) begründet, an zwei Stellen von Standesbeamten die Rede sei, welche eine solche eP zu schließen haben.

Geis hebt an dieser Stelle die Stimme und sagt, dass die Wahl der behördlichen Person, welche eine eP schließt, eine reine Länderangelegenheit sei und deshalb sei auch der erste Teil des eP-Gesetzes abhängig vom Votum des Bundesrates.

Daraufhin schildert Volker Beck (Grüne) jedoch, dass die Regierungsfraktionen die Bestimmung des Standesbeamten auf der letzten Sitzung des Rechtausschusses Anfang November aus dem Hauptteil der Gesetzesvorlage getilgt haben.

Diese juristische Feinarbeit war nötig, damit wenigstens die Reform im Grundsätzlichen vor der Fundamentalopposition der Union im Bundesrat gerettet werden kann. Man nahm dafür in Kauf, dass zur Not – beispielsweise in Bayern – die Homoehe beim Katasteramt geschlossen wird.

Allein: Bei der entscheidenden Debatte und Abstimmung im Bundestag fanden die Abgeordneten nur die unveränderte Fassung. Aber dieser Fehler, so Volker Beck, sei gar nicht von den Rot-Grünen zu verantworten, sondern von der Union. Denn in deren Händen liegt der Vorsitz des Rechtsausschusses und damit auch dessen Sekretariat.

Haben also die Schreibkräfte Schuld? Aus rot-grünen Reihen wird ein anderer Verdacht geäußert: dass so zufällig wie vorsätzlich dem Bundestag eine unkorrigierte Fassung des eP-Gesetzes zugeleitet worden sei, um sich hinterher aufregen zu können. Man spricht sogar von „Sabotage“ um das Gesetzesvorhaben- vergeblich – zu desavouieren.

JAN FEDDERSEN