Zivilcourage, nicht Provokation

Nach dem Tod eines Punks muss der rechtsradikale Täter ins Gefängnis

BERLIN/EBERSWALDE taz ■ Sieben Monate nach dem Tod eines Punks in Eberswalde hat das Landgericht Frankfurt (Oder) einen 28-jährigen Mann aus der rechten Szene zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen ihn gestern der Körperverletzung mit Todesfolge, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und des Entfernens vom Unfallort schuldig.

Sie sahen es als erwiesen an, dass Mike B. im Mai den 22-jährigen Falko L. im Streit vor ein Taxi gestoßen hatte. Der Punker war noch am selben Tag an einem Lungenriss gestorben. Mike B. hatte sich nach dem Vorfall der Polizei gestellt, einen Tötungsvorsatz und ein politisches Motiv aber abgestritten. Im Prozess selbst sagte er nicht aus.

„Aus dem Tragen des Hakenkreuzes lässt sich die Überzeugung ableiten“, sagte die Vorsitzende Richterin. Es sei Zivilcourage und keine Provokation, dass der Punk ihn deshalb angesprochen habe. Sie hielt Mike B. zugute, dass er gestanden habe. Das Gericht ging von einer verminderten Schuldfähigkeit des 28-Jährigen aus, der zur Tatzeit alkoholisiert war. Eberswalde gilt als ein Zentrum rechtsradikaler Gewalt. Vor zehn Jahren erschlugen Neonazis dort den Angolaner Antonio Amadeu Kiowa. NM