Das leise Lächeln der Christine B.

Die Frauenministerin stellt klar: Der Staat will, dass gehandelt wird. Die rot-grüne Frauenpolitik kommt in Fahrt – und zeigt zugleich ihre Begrenztheit

von HEIDE OESTREICH

Nun müssen also auch Gesetzestexte „in einer geschlechterneutralen Sprache abgefasst werden“. Demnächst also: „Bürgerinnen und Bürger“. So steht es im neuen Gleichstellungsgesetz für den Bund.

Christine Bergmann kratzt tatsächlich am patriarchalen Staat. Der lang erwartete „Aufbruch in der Frauenpolitik“ manifestierte sich nun in gleich zwei Gesetzentwürfen, die gestern das Kabinett passierten. Justizministerin Herta Däubler-Gmelin stellte ein Gewaltschutzgesetz vor, Frauenministerin Bergmann ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst.

Das wurde langsam Zeit. Fiel doch Christine Bergmann seit längerem nur noch dadurch auf, dass Gesetzesvorhaben verschoben, diskutiert, mit Studien untermauert oder geprüft wurden. Mit dem Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft rannte sie zunächst gegen fest verschlossene Türen in Kanzleramt und Wirtschaftsministerium.

Es bewegt sich was

Inzwischen haben die SPD-Frauen den Kanzler mehrmals ins Gebet genommen. Nicht ohne Wirkung: Vor kurzem versprach sogar der bisherige Hauptblockierer, Wirtschaftsminister Müller, ein Gleichstellungsgesetz für die Wirtschaft. Tatsächlich kommt etwas in Bewegung: Arbeitsminister Riester ringt um einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Teilzeitarbeitsplätze, die Betriebsräte werden quotiert, das Gesetz zur Legalisierung der Prostitution und das Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft nehmen langsam Formen an. Und nun bringt die Regierung gleich zwei zentrale Gesetze ihres frauenpolitischen Programms auf den Weg. Es sind Vorhaben, die vor allem Nachdruck beweisen sollen: Denn dem öffentlichen Dienst ist selbstverständlich schon lange klar, dass er Frauenförderung betreiben soll. Und Gerichte können schon heute anordnen, dass dem Opfer von familiärer Gewalt die Wohnung zugewiesen wird. Sie tun es nur nicht. Nun stellt der Gesetzgeber, nein, die Gesetzgeberin, klar: Der Staat will, dass gehandelt wird.

So senkt das Gewaltschutzgesetz zum Beispiel die Hürde vor dem Rauswurf der Täter aus der gemeinsamen Wohnung: Sahen die Richter bisher in vielen Fällen keine „schwere Härte“ der Verletzung, so reicht nun eine weicher definierte „unbillige Härte“ der Misshandlung aus.

Der Auftrag ist klar

Die Frauen sind zufrieden: „Teilweise waren diese Anordnungen schon vorher möglich, nun aber ist der Auftrag an die Behörden klar formuliert“, lobt etwa die Kriminologin Monika Frommel das Gesetz. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen frohlockt: „Gewalt gegen Frauen wird nicht mehr als Privatsache, sondern als Angelegenheit der inneren Sicherheit behandelt.“

Auch das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst findet Lob: „Das ist das Äußerste, was man im Augenblick herausholen kann“, erklärt die Arbeitsrichterin Ingrid Weber vom Juristinnenbund. Statt des bisherigen unverbindlichen Frauenfördergesetzes gibt es nun auch auf Bundesebene eine Quote. Nachteile, die man Frauen anlasten könnte, weil sie Kinder erziehen, dürfen ausdrücklich nicht in die Bewertung ihrer Leistungen einbezogen werden. Und: Es gibt einen garantierten Teilzeitanspruch für alle, die Kinder zu erziehen haben – auch in Führungspositionen.

Hat die Regierung nun also getan, was sie konnte? Gemessen an dem, was Bergmann in ihrem frauenpolitischen Programm formulierte, kann man nicht klagen: Wichtige Gesetze sind auf dem Weg, andere in Arbeit. Warum der Jubel der Verbände dennoch verhalten klingt: Diese Gesetze erfüllen Minimalansprüche: Dass nun auch Frauen vor Gewalttaten geschützt sind – soll man darüber frohlocken? Dass Frauen, wohlgemerkt im schmalen Bereich des öffentlichen Dienstes, auch in Führungspositionen noch Zeit für ihre Kinder haben werden, was ist das gegen eine vernünftige Kinderbetreuung durch Ganztagsschulen, Horte oder sogar – Männer? Doch zu einem leisen Lächeln kann es durchaus reichen: Der Aufbruch ist gemacht – und einen Durchbruch hatte Christine Bergmann nie versprochen.