Öcalan-Klage von Gericht anerkannt

STRASSBURG afp ■ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Klage des zum Tode verurteilten PKK-Chefs Abdullah Öcalan (51) für zulässig erklärt, wie gestern ein Sprecher des Gerichtshofs erklärte. Verhandelt wird die Frage, ob die Regierung in Ankara mit der Festnahme Öcalans im Februar 1999 in Kenia, seiner Verschleppung in die Türkei, dem Prozess vor einem so genannten türkischen Staatsicherheitsgerichtshof und schließlich der Verurteilung des PKK-Gründers zum Tode gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Mit einem Urteil wird frühestens in mehreren Monaten gerechnet. Die Türkei ist Europarat-Mitglied und gehört zu den Unterzeichnern der Europäischen Menschenrechtskonvention. Somit sind Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs für Ankara bindend. Der Europarat und die Europäische Union haben die Türkei eindringlich vor einer Hinrichtung Öcalans gewarnt.