dauerhafter glaube

Weltende juristisch egal

Die bayerische Staatsregierung bezweifelt, dass die Zeugen Jehovas „auf Dauer“ existieren werden, weil sie doch auf das „nahe“ Ende warten. Doch damit kamen die Bayern beim Verfassungsgericht nicht durch. „Auch der Glaube der Zeugen Jehovas an ein bevorstehendes Ende der Welt steht ihrer Dauerhaftigkeit nicht entgegen“, heißt es in der gestrigen Entscheidung. Und weiter: „Es verbietet sich nämlich im religiös neutralen Staat, die Beschwerdeführer hinsichtlich ihrer religiösen Vorstellungen gleichsam beim Wort zu nehmen. Im Übrigen hat bereits einige Male ein von den Beschwerdeführern vorhergesagter Weltuntergang nicht stattgefunden.“ Zu deutsch: Wer gläubig ist, hat Narrenfreiheit in Deutschland. Und er muss sich von der Realität nicht eines Besseren belehren lassen. CHR