Eine politische Frage

betr.: „A girl’s best friend“ (Rentenreform benachteiligt Frauen), taz vom 13. 12. 00

Nein, nein, nein, ich bin nicht so defätistisch wie Barbara Dribbusch, die meint, hinter der Empörung der Feministinnen gegen unterschiedliche Tarife bei der privaten Rentenvorsorge stecke „eine ebenso grundsätzliche wie vergebliche Systemkritik“ – Frauen lebten nun mal länger, darum sei es aus privatwirtschaftlicher Sicht klar wie Kloßbrühe, dass Frauen bei gleichen Rentenbeiträgen weniger Rente bekämen.

Die Frage ist doch: Welche beobachtbaren Unterschiede rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung? Versicherungsmathematisch lassen sich auch unterschiedliche Tarife von RaucherInnen und NichtraucherInnen rechtfertigen. Das Ganze ist also eine politische Frage. Unser schönes Nachbarland Polen beispielsweise, ein Land voller reaktionärer Geschlechterpolitik, hat seit letztem Jahr ein neoliberales Rentenmodell, bei der Rentenbeiträge je hälftig in die Umlageversicherung und in einen privaten Rentenfonds gehen. Die Tarife sind für Frauen und Männer selbstverständlich gleich – das hat die Politik gegenüber dem Kapitalismus (immerhin) festgelegt.

Eine gesetzlich verpflichtende private Rente mit unterschiedlichen Tarifen verstößt klar gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichheit von Frauen und Männern; und dieser Grundsatz ist keine Exotik, sondern gehört zum auch von der Bundesrepublik Deutschland immer wieder bekräftigten Repertoire der universal gültigen Menschenrechte. Die Gültigkeit dieses Prinzips, auch für die private Rente, würde ich notfalls in Karlsruhe überprüfen lassen. GESINE FUCHS, Basel, Schweiz

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