Dritter gesteht Doppelmord

Im Prozess um den Bremer „Bunkermord“ an einem kurdischen Paar gibt der dritte Angeklagte Tatbeteiligung zu. Unklar bleibt, ob es ein PKK-Mord oder Beziehungstat war

BREMEN dpa ■ Im Prozess um den „Bunkermord“ an einem jungen kurdischen Paar in Bremen hat jetzt auch der dritte Angeklagte seine Tatbeteiligung gestanden. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. „Ich muss bekennen, dass ich schwach und feige war“, sagte der 34-Jährige vor dem Landgericht. „Ich habe Mitschuld am Tod der beiden.“ Seit Anfang August wird gegen vier kurdische Angeklagte verhandelt. Drei von ihnen sollen eine 18-Jährige und ihren 23-jährigen Lebensgefährten – beide Türken kurdischer Abstammung – im August 1999 an einem U-Boot-Bunker „gemeinschaftlich und grausam getötet“ haben.

Die Anklage geht davon aus, dass der vierte Angeklagte, ein mutmaßlicher Kader der verbotenen kurdischen PKK, die Tötung des Paares angeordnet hat. „Die Opfer waren eine eheähnliche Verbindung eingegangen, und die PKK war dagegen“, hatte der Staatsanwalt erklärt.

Die 18-Jährige soll von den drei direkt beteiligten Angeklagten im Weserschlamm erstickt worden sein. Den 23-Jährigen, der beim Einsatz für die PKK verwundet wurde und seitdem querschnittsgelähmt war, sollen die Angeklagten mehrfach mit dem Auto überfahren und schließlich erschlagen haben.

Zwei Angeklagte hatten die Tat bereits vor Prozessbeginn zugegeben, ihren eigenen Tatbeitrag aber als gering dargestellt. Der 34-Jährige erklärte, er wolle die Wahrheit sagen, es werde aber Druck auf seine Familie ausgeübt. Er schwieg über die Beteiligung des mutmaßlichen PKK-Führungskaders, der von dem 30-jährigen Mitangeklagten als Auftraggeber bezeichnet worden war. Die Verteidiger des angeblichen Hintermannes hatten die Tat stets als Beziehungstat bezeichnet. Die Ausführung entspreche nicht dem Muster der PKK. Schon lange vor dem Prozess hatte die ERNK, der politische Arm der PKK, sich offiziell von der Tat distanziert und erklärt, ein mittlerweile flüchtiger früherer PKK-Funktionär habe die Tat als Chef einer Bande begangen, um der PKK in ihrer Friedenspolitik zu schaden. DasLandgericht muss klären, ob es sich bei dem Doppelmord um ein politisches Verbrechen oder eine Beziehungstat handelte.