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: Drum prüfe...

■ ...man bei Heirat den Vertrag Von Andree Lagemann

Nach wie vor sind eheähnliche und eheliche Lebensgemeinschaften nicht rechtlich gleichgestellt, so dass es für eine Heirat gute Gründe zumindest pekuniärer Art geben kann. Mietrechtlich wirkt sich die Eheschließung wie folgt aus: Zieht der Ehemann zur Ehefrau in die Mietwohnung, wird er nicht automatisch durch die Heirat zum Mieter der gemeinsamen Wohnung. Umgekehrt besteht auch kein Anspruch des Vermieters auf Eintritt des Gatten in das Mietverhältnis.

Will das Ehepaar gemeinsam eine neue Wohnung anmieten, sollte es darauf achten, dass beide sowohl im Vertrag namentlich angeführt werden als auch beide den Vertrag unterschreiben. Werden die Ehepartner zwar einzeln namentlich im Mietvertrag angeführt, unterschreibt aber nur einer der beiden, ist bei einem späteren Streit erst einmal mühsam zu ermitteln, ob der Unterzeichner in Vertretung des nicht unterschriebenen Ehepartners gehandelt hat und somit beide Mietvertragspartner geworden sind oder nicht. Im umgekehrten Fall, wenn zwar beide Ehepartner unterschrieben haben, aber nur einer namentlich im Vertrag angeführt ist, nimmt die Rechtsprechung regelmäßig an, dass der Vertrag nur mit der im Mietvertrag bezeichneten Person zustande gekommen ist.

Wenn der Bund fürs Leben nicht ein Leben lang hält, gilt grundsätzlich: Soweit beide Ehepartner Mieter sind, kann der ausziehende Partner nur mit Zustimmung des anderen und des Vermieters aus dem Mietverhältnis ausscheiden. Ehescheidung oder der Auszug eines Partners haben nämlich keinen Einfluss auf das Mietverhältnis, so dass beide als Mieter angesehen werden und dementsprechend gemeinsam zur Zahlung der Miete verpflichtet bleiben.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens kann jedoch der Familienrichter nach der Hausratsverordnung bestimmen, dass das Mietverhältnis nur durch einen Partner allein fortgesetzt wird. Die Zuweisungsmöglichkeit ist nicht daran gebunden, dass beide Ehepartner zuvor gemeinsam Mieter waren. Der Familienrichter kann sogar bestimmen, dass ein Mietverhältnis mit demjenigen Ehepartner begründet wird, der nicht Mieter war.

Andree Lagemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern , Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40