Kampfhunde: Halter klagen

Die Gesundheitsverwaltung sieht der Verfassungsklage von 35 Hundehaltern gegen die Kampfhundverordnung gelassen entgegen. „Wir sind der festen Überzeugung, dass unsere Verordnung vor den Gerichten bestehen wird“, sagte gestern Sprecher Klaus- Peter Florian. Die Nennung bestimmter Hunderassen in der auf Kampfhunde zielenden Verordnung orientiere sich an der Rechtsprechung. „Wasserdicht“ sei auch der derzeit diskutierte Gesetzentwurf, der einen generellen Leinenzwang und ein weit reichendes Haltungsverbot für so genannte Kampfhunde vorsieht, sagte Florian. Im Namen von 35 Hundehaltern haben Anwälte im Dezember beim Verfassungsgerichtshof des Landes Klage eingereicht. Das bestätigte gestern die Anwältin in der Berliner Kanzlei Stahl, Annett Löwe. Die Kläger argumentieren, die Verordnung verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. Zur Begründung führen sie unter anderem an, dass ihre Hunde schwer herzkrank seien, an Atemnot oder an Krebs litten und deshalb nicht gefährlich sein könnten. Die Verordnung erlaubt die Haltung von zwölf als gefährlich eingestuften Hunderassen nur unter strengen Auflagen. Alle von der Kanzlei vertretenen Hundehalter hätten, so Löwe, ihre Zuverlässigkeit nachgewiesen und die Tiere dem geforderten Wesenstest unterzogen. DPA