„Schlechtes Gewissen?“ – „Ja, großes sogar“

■ Ex-Kassenwart des Zentralelternbeirats verurteilt / Kontrolle? Fehlanzeige

Ein Jahr auf Bewährung – das ist die Strafe für Werner K., der innerhalb eines Jahres gut 32.000 Mark aus der Kasse des Zentralelternbeirates (ZEB) veruntreut hat. Von Juni 1999 bis Sommer 2000 hat der 51-Jährige in kurzen Abständen zwischen 300 und 2.000 Mark abgehoben und damit seine Einkünfte aufgebessert. Gestern wurde der Fall vorm Bremer Amtsgericht verhandelt.

Weil die alte Kassenordnung des inzwischen komplett ausgewechselten ZEB-Vorstands außer dem Jahresabschluss keine Kontrolle vorsah, konnte Werner K. lange Zeit unbemerkt Geld aus dem Etat des ZEB bei der Bildungsbehörde anfordern und Barauszahlungen bei der Bank entgegennehmen. Als er dann aber den Bericht für 1999 immer weiter hinauszögerte, erstattete der alte Vorstand Anzeige.

In der Verhandlung sprach der Angeklagte von seinem „großen schlechten Gewissen“, seine Schuld hatte er auch notariell anerkannt. Strafrichter Ulrich Hoffmann gab ihm Zeit, seine Lebensgeschichte zu berichten: Von Hamburg über Borkum nach Bremen hat es den gelernten Fleischer in wechselnden Jobs verschlagen, bis ein schwerer Arbeitsunfall ihn den Beruf kostete: Sein Bein geriet in die Förderschnecke einer Tierfutterfabrik, ein Fuß riss dabei ab. Seitdem lebt er mit einer Prothese und – so führt er vor Gericht aus – von zwei Renten, dem Kindergeld für die vier Kinder, die er mit seiner Lebensgefährtin hat und dem Pflegegeld für das schwerbehinderte 9-jährige Mädchen. Zwei gescheiterte Ehen liegen bereits hinter ihm, aus der ersten hat er ebenfalls vier Kinder, aus beiden zusammen über 30.000 Mark Schulden.

Diese Umstände, das Geständnis und die Tatsache, dass der Angeklagte seit Anfang Dezember eine Anstellung in der Küche des St.-Jürgen-Krankenhauses für zunächst ein Jahr gefunden hat, bewogen den Richter, mit dem Strafmaß unter den von der Anklage geforderten zwei Jahren auf Bewährung zu bleiben.

Als Bewährungsauflage verlangte er aber, dass K. innerhalb von zwei Monaten eine Rückzahlungsvereinbarung mit der Bildungsbehörde treffen solle.

Doch auch der ZEB muss lernen: Nach einer neu ausgehandelten Kassenordnung soll jeweils zu Jahresanfang ein detaillierter Haushaltsplan für den Zuschuss von gut 26.000 Mark vorliegen. Auszahlungen müssen in Zukunft von einem zweiten Vorstandsmitglied gegengezeichnet werden. Vorschriften übrigens, die in der Kassenordnung der ebenfalls behördlich unterstützten Gesamtschülervertretung längst gelten. hey