Drei Nazi-Affen

■ Neonazis wegen volksverhetzendem Titel zu Geldstrafen verurteilt

„Sie kommen mir vor, wie die drei bekannten Affen: Nicht sehen, nichts hören und nichts sagen“, führt Amtsrichter Klaus-Ulrich Tempke in seiner Urteilsbegründung aus. Gestern erklärte Tempke die Neonazis Klaus Bärthel, Dirk Sukoll und Tobias Thiesen der „gemeinsam begangenen Volksverhetzung“ für schuldig. Sie hätten das Titelblatt des Zentralorgans (Zorg) Nr. 8 vom November 1999 zu verantworten, urteilte das Gericht. Das Hamburger Neonazi-Magazin hatte mit dem Spruch „Juden raus“ getitelt. Nachdem die Presse über das Titelblatt des Magazins mit einer Auflage von 3000 Exemplaren berichtet hatte, hatten die Behörden erst im Januar 2000 die Ermittlungen augenommen.

Vor dem Amtsgericht bestritten die Angeklagten, irgendetwas mit der Erstellung der inkriminierten Ausgabe zu tun zu haben. Zwar ist Bärthle Besitzer des Wolf-Verlags, über den das Zorg bundesweit vertrieben wird, Sukoll Aboverwalter und Thiessen ständiger Autor, doch wie die „Nr 8 zustanden gekommen ist“, erinnerte sich niemand. Desweiteren fühlten sie sich unschuldig, da vor dem Druck der bekannte Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger ein Unbedenklichkeitstestat zu dem Titelblatt erstellt habe. „Das Titelbild bedingt nicht den Straftatsbestand der Volksverhetzung“, wiederholte Rieger als Zeuge dann auch im Amtsgericht. Dies meinte auch der Verteidiger des Zorg-Herausgebers, Hans-Jürgen Eysenecker: „Herr Rieger ist ein Kenner und gehört zu den nationalen Kräften, denen mein Mandant vetrauen kann. Ein Muslim geht auch nicht zum katholischen Priester, um sich Rat zu holen. Und ein ein Jude geht nicht zum evangelischen Pastor.“ Außerdem falle der Titel „Juden raus“ sowieso unter die Pressefreiheit, erklärte er. Hätte der Spiegel so getitelt, behauptete er und hielt eine Montage der Zorg mit einem Spiegel-Titelblatt hoch, wäre es nicht zum Prozess gekommen.

Tempke folgte indes in der Urteilsbegründung den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und sah es als erwiesen an, dass die Herausgeber mit dem Titel „wohlwollende Assoziatioen zu der Verfolgung und Vernichtung der Juden“ wecken wollten. Das Strafmaß blieb allerdings etwas unter den Forderungen der Anklage. Tempke verurteilte die drei zu Geldstrafen zwischen 4500 und 8800 Mark. Andreas Speit