Keine Zuschüsse

Urteil: Förderung nach einem Brand abgelehnt

Obwohl ein Haus nach einem Brand ganz erheblich geschädigt war, hat es der Bundesfinanzhof abgelehnt, für jene Kosten eine Eigenheimförderung zuzulassen, die für die Baumaßnahmen zur Instandsetzung anfielen, teilte die Bausparkasse Wüstenrot mit. Von einer erforderlichen Herstellung einer Wohnung könne nur dann gesprochen werden, wenn die zur Wiederherstellung erforderlichen Baumaßnahmen bautechnisch einem Neubau entsprächen. Der Brand hatte das Dach und den Dachstuhl zerstört, deren Wiederherstellung hätten dem Objekt indes nicht das Gepräge eines neuen Gebäudes gegeben, so die Richter. Das sei regelmäßig nur dann der Fall, wenn verbrauchte Teile ersetzt würden, die Einfluss auf die Nutzungsdauer hätten. Dies träfe auf Fundamente, tragende Außen- und Innenwände und Geschossdecken zu (Az. XR 57/96). Wie Wüstenrot mitteilte, gelte dies auch in allen anderen Fällen, in denen bei Baumaßnahmen nicht von Herstellung eines Neubaus gesprochen werden kann. TAZ