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KINDER UND SOZIALHILFE
: Recht aufs Fahrrad

Kinder von Stützeempfängern haben ein Recht auf ein Fahrrad. Das Verwaltungsgericht Münster entschied, dass ein Kind einen staatlichen Zuschuss bekommen muss, wenn die Eltern von Sozialhilfe leben und nicht selbst für ein Rad aufkommen können. (Az. 5 K 2886/98). (dpa)