Angeklagte schweigen noch

■ Muss Vergewaltigungs-Opfer aussagen?

Der Auftakt im Vergewaltigungsprozess gegen zwei ehemalige Mitarbeiter des Viertel-Imbiss Taverna Torro fiel gestern denkbar kurz aus. Die beiden durch Spurenmaterial unterschiedlich stark belasteten 22 und 44 Jahre alten Angeklagten äußerten sich nicht zur Anklage der gemeinschaftlichen mehrfachen Vergewaltigung. Sollten sie diese Haltung beibehalten, wird es der geschädigten Frau nicht erspart bleiben, beim nächsten Prozesstermin morgen vorm Bremer Landgericht als Zeugin auszusagen.

Bislang sind acht Verhandlungen angesetzt, weil beide Männer die Tat im Sinne der Anklage bestreiten. Danach wollte die junge Frau am Sonntag dem 17. Juli gegen fünf Uhr früh etwas zu essen kaufen – als der jüngere der Angeklagten sie unvermittelt ergriff, in den Keller zerrte und mit der Aufforderung, ihm „einen zu blasen“, gewaltsam erst oralen, dann analen Verkehr erzwang. Anschließend habe der Ältere, ein verheirateter Vater zweier Kinder, die sich wehrende, schreiende Frau anal vergewaltigt. Die Staatsanwältin sprach von besonders erniedrigender sexueller Nötigung.

Beide Männer sitzen seit sechs Monaten wegen dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft. Dem jüngeren der beiden Angeklagten, der durch DNA-Spuren belastet wird, könnte im Fall seiner Verurteilung eine Ausweisung drohen. Beiden droht mehrjährige Haft. Das Opfer tritt als Nebenklägerin auf. ede