förderaler länderfinanzausgleich

Drei Modelle im Gespräch

In Wiesbaden wollen am 27. und 28. Januar die Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung den förderalen Länderfinanzausgleich (LFG) neu regeln. Das ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nötig. Es gibt derzeit drei Modelle.

Das Hannoveraner Modell rechnet die kommunale Finanzkraft bei den Gemeinschaftssteuern zu 90 Prozent in den Länderfinanzausgleich (LFG) ein und reduziert die Bundesergänzungszuweisungen. Diesem Modell haben bereits zehn Empfängerländer und das Geberland Hamburg zugestimmt.

Das sächsische Modell will die kommunale Steuerkraft zu 100 Prozent einbeziehen, dabei den derzeitigen Ausgleichstarif von 99,5 auf 92,5 Prozent absenken. Das bedeutet: Die Geberländer füllen die Kassen der Nehmerländer nur noch bis zu 92,5 Prozent des eigenen Niveaus auf.

Das Modell der Geberländer Hessen/Bayern/Baden-Württemberg wird erst am Montag vorgestellt. Erwartet wird, dass dieses Modell das Stadtstaatenprivileg angreift und abschaffen will.

Thomas de Maizière ist als Chef der sächsischen Staatskanzlei mit der Koordination der ostdeutschen Länder zum Solidarpakt II und LFG betraut. RENI