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Vier Jahre Haft für Handy-Totschlag

Ein 20-jähriger Mann ist vor dem Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil er einen Zechkumpan in maßloser Wut über ein gestohlen geglaubtes Handy zu Tode getreten hatte. Die Vorsitzende Richterin sprach in der Urteilsbegründung von einer regelrechten Kampfmaschine. Die als Totschlag bewertete Tat vom 29. Mai vorigen Jahres geschah im Bezirk Neukölln. Ein 25-jähriger Freund des Angeklagten wurde wegen Beteiligung an den ersten Schlägen ins Gesicht des Opfers zu neun Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Die drei Männer hatten gemeinsam große Mengen Bier und Schnaps getrunken. Es entstand ein Streit, so die Richterin, weil die Angeklagten zu Unrecht glaubten, der 32-Jährige habe ihnen ein Handy weggenommen. Der mehrfach wegen Körperverletzung vorbestrafte Hauptangeklagte sei so wütend gewesen, dass ihm das Opfer völlig gleichgültig gewesen sei. DPA

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