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Kapitalerhöhung

Wer investieren will, braucht Geld. Allein mit Bankkrediten jedoch kommt eine Aktiengesellschaft nicht über die Runden. Gerade junge Unternehmen nehmen deshalb den Weg der Kapitalerhöhung, um weiteres Geld für neue Investitionen in die Kasse zu spülen. Das Aktiengesetz erlaubt mehrere Arten der Kapitalbeschaffung zur Erhöhung der Eigenkapitalbasis. Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung werden neue Aktien ausgegeben, nachdem die Aktionäre auf der Hauptversammlung zugestimmt haben. Es handelt sich dabei um eine Kapitalerhöhung gegen Einlage: Aktien werden tatsächlich verkauft, neues Geld fließt tatsächlich in das Unternehmen. Bei dieser Art der „effektiven“ Kapitalerhöhung werden auch den bisherigen Aktionären – in der Regel zu Vorzugskonditionen – neue Aktien angeboten, damit sie ihren relativen Anteil am Unternehmen in gleicher Höhe halten können und keine Gewinnschmälerung durch einen künftig geringeren Anteil in Kauf nehmen müssen. Dieses Bezugsrecht unterliegt wiederum besonderen Bedingungen.

Um neuen Aktionären die Entscheidung zur Investition zu erleichtern, liegt der Preis der jungen Aktie meist unter dem aktuellen Börsenkurs der Altaktie. Die Spanne ist dem Ermessen der Aktiengesellschaft überlassen, mit zwei Ausnahmen: Die Untergrenze darf den Mindestnennwert nicht unterschreiten, die Obergrenze darf den Preis der Altaktie nicht überschreiten.

Bei der „nominellen“ Kapitalerhöhung hingegen fließt dem Unternehmen kein frisches Geld zu. Die AG wandelt Rücklagen in Grundkapital um und erhöht damit gleichsam die Kreditwürdigkeit. ALO