Sieben Jahre deutsche Flüchtlingspolitik: 239 Tote

Antirassistische Initiative stellt Dokumentation mit Zahlen gestorbener Flüchtlinge vor und zieht eine verheerende Bilanz der deutschen Asylpolitik

BERLIN taz ■ Nach Angaben der „Antirassistischen Initiative e. V.“ (ARI) in Berlin sind in den letzten sieben Jahren 239 Flüchtlinge „durch staatliche Maßnahmen der Bundesrepublik“ ums Leben gekommen. Im selben Zeitraum seien 64 Flüchtlinge bei rassistischen Übergriffen getötet worden, heißt es in der gestern vorgelegten Bilanz der „Bundesdeutschen Flüchtlingspolitik und ihrer tödlichen Folgen. Dokumentation 1993 bis 2000“.

Die Antirassistische Initiative beruft sich sowohl auf offizielle Zahlen der Bundesregierung als auch auf Berichte in den Medien oder von Menschenrechtsorganisationen. Zu den Toten durch „staatliche Maßnahmen“ zählt die Initiative auch Flüchtlinge, die auf dem Weg nach Deutschland oder an den deutschen Grenzen ums Leben gekommen sind. So starben zwei Flüchtlinge, weil sie sich im Radkasten eines Flugzeugs versteckt hielten und dort erfroren sind.

„Wir definieren Grenzen als staatliche Maßnahmen, deshalb betrachten wir alle Toten, die beim Versuch der Einreise nach Deutschland ums Leben kommen, als Opfer dieser Maßnahmen“, so Ute Kurzbein von der Antirassistischen Initiative. Allein an den deutschen Ostgrenzen seien in den vergangenen sieben Jahren 89 Menschen beim Versuch der illegalen Einreise gestorben, die meisten davon ertrunken.

Die Antirassistische Initiative prangert in ihrer Dokumentation auch die oft gewalttätige Behandlung von Asylbewerbern durch deutsche Polizeibeamte an. 159 Flüchtlinge wurden nach der Dokumentation durch Zwangsmaßnahmen oder Misshandlungen bei der Abschiebung verletzt, 5 starben. 92 Flüchtlinge töteten sich angesichts der drohenden Abschiebung oder starben auf der Flucht vor der Abschiebung.

Bei Bränden in Flüchtlingsunterkünften starben 54 Menschen, 492 wurden verletzt. 10 Menschen starben durch rassistische Angriffe auf der Straße.

Die ARI kritisiert zudem scharf die deutsche Praxis, den Opfern nichtstaatlicher Verfolgung in Deutschland grundsätzlich das Asyl zu verweigern. Die Initiative wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein britisches Gericht im vergangenen Monat Deutschland als „kein sicheres Land“ bezeichnet habe, da den Flüchtlingen vor nichtstaatlicher Gewalt bei ihrer Abschiebung Gefahr für Leib und Leben drohen würde.

Vom Bundesinnenministerium war bis gestern Abend keine Stellungnahme zu den Vorwürfen zu erhalten. CLAUDE KOHNEN