Heute: Letzte Klage in den USA

Mit Abweisung der letzten Zwangsarbeiterklage wäre der Weg für die Entschädigung frei

BERLIN taz ■ Vor dem New Yorker Bundesgericht werden heute voraussichtlich die letzten Klagen ehemaliger NS-Zwangsarbeiter in den USA entschieden. Die Abweisung der Klagen gegen deutsche Banken gilt als sicher. Denn bereits Anfang Januar hatte ein von der zuständigen Bundesrichterin beauftragter Gutachter empfohlen, das Verfahren einzustellen.

Die US-Klagen gegen Industrieunternehmen, Versicherungen und Banken waren zu drei Verfahren zusammengefasst worden, um eine rasche Einstellung zu ermöglichen. Mit einer Abweisung wäre der Weg frei für die Auszahlung der Entschädigungsgelder an ehemalige Zwangsarbeiter. Theoretisch jedenfalls. Denn laut Gesetz muss der Bundestag vor Beginn der Auszahlungen prüfen, ob der erreichte Rechtsfrieden dauerhaft ist. Volker Beck, Berichterstatter der Grünen in Sachen Zwangsarbeiterentschädigung, ist optimistisch: „Wir rechnen damit, dass die Entscheidung in den USA zufriedenstellend ausfällt.“ Mehr Kopfschmerzen als die Rechtssicherheit bereitet ihm das Geld. Laut Gesetz muss die Summe von zehn Milliarden Mark bereitstehen. Doch der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft fehlen noch immer rund 1,4 Milliarden Mark. „Dass Geld muss zusammenkommen, und es wird zusammenkommen“, versicherte der Verhandlungsführer der Stiftungsinitiative, Manfred Gentz, erst gestern wieder. Doch Beck ist die Ausflüchte der Wirtschaft leid: „Das Geld gehört der Stiftung.“ Sollte die Industrie ihren Anteil nicht rechtzeitig abliefern, müsse sie mit Säumniszinsen rechnen.

Doch auch die Verträge mit den osteuropäischen Partnerorganisationen, die das Geld vor Ort auszahlen, sind noch nicht fertig. Ursprünglich sollten sie auf der heute beginnenden zweitägigen Sitzung des Stiftungskuratoriums abgesegnet werden.

Doch es sind „immer noch einige Detailfragen offen“, räumte ein Sprecher der Bundesstiftung ein. Strittig ist unter anderem, wie der für die Entschädigung notwendige Nachweis der Zwangsarbeit erbracht werden soll. Im Stiftungsgesetz heißt es, dass die Leistungsberechtigung vom Antragsteller durch Unterlagen nachzuweisen ist. „Liegen solche Beweismittel nicht vor, kann die Leistungsberechtigung auf andere Weise glaubhaft gemacht werden.“ Was das konkret bedeutet, darüber diskutieren Bundesstiftung und Partnerorganisationen seit Wochen. Die Verträge sollen nun voraussichtlich in der kommenden Woche abgeschlossen werden.

Das 27-köpfige Kuratorium, in dem unter anderem Vertreter von Bundestag und Bundesrat, Finanzministerium, Auswärtigem Amt sowie osteuropäischen Regierungen sitzen, soll daher heute und morgen klären, ob die Deutschen ihrerseits für die Auszahlung gewappnet sind.

Um die Entschädigung nicht noch weiter zu verzögern, hat die Stiftung die Partner in Osteuropa nun angewiesen, bereits jetzt erste Antragslisten zu schicken, zunächst 10.000 pro Land. Diese würden stichprobenartig geprüft, so der Stiftungssprecher – um „keinen zeitlichen Verlust“ zu haben. NICOLE MASCHLER