grober unfug

Nackte Frauen sind zwar in Soldatenspinden entgegen anders lautenden Meldungen noch erlaubt, bei Gelöbnissen herumhüpfend allerdings nicht. So richtig schlimm mochte das Berliner Amtsgericht gestern allerdings auch nicht finden, dass mehrere Studenten sich im Juli 1999 in das öffentliche Bundeswehrgelöbnis einschmuggelten, um dort kleiderlos gegen militaristische Rituale zu protestieren. Zwei von ihnen waren daraufhin wegen Verstoßes gegen die Versammlungsfreiheit angeklagt worden. Das vermochte die Richterin nun nicht zu erkennen, vielmehr hätten die Nackten im Berliner Bendlerblock „groben Unfug“ betrieben. Das sei eine Ordnungswidrigkeit, die inzwischen verjährt ist. Ein Student muss allerdings 750 Mark blechen – wegen Widerstands bei seiner Festnahme. OES