die stimme der kritik
: Betr.: Edle Motive, mangelnde Trauer und Bereitschaft zur Gewalt

Joschkas militante Bekanntschaften

Joschka Fischer soll einer RAF-Terroristin gegenüber nicht genügend Distanz eingenommen, Jürgen Trittin soll um einen Generalbundesanwalt nicht genügend getrauert haben – schlimm! Mir fällt dabei noch was anderes Schlimmes ein: Fischers gar nicht so weit zurück liegender Kontakt zu einer anderen gewaltbereiten Dame, die ihn zum Bombenwerfen überreden wollte und damit sogar Erfolg hatte. Beide Damen hatten bei ihrem Plan, Bomben einzusetzen, die edelsten Motive: Margrit Schiller fühlte sich zur Gewaltanwendung berechtigt, weil sie sich als Soldatin einer Armee verstand, die die amerikanischen Bombenangriffe auf Nordvietnam (so weit sie von Deutschland ausgingen) verhindern wollte. Da diese Angriffe tatsächlich Verletzungen des Menschen- und Völkerrechts waren und schon viele Tote gekostet hatten, hatte Margrit Schillers Konzept eigentlich nur den einen Fehler: Die Armeefraktion, der sie sich zugehörig fühlte, war staatlich nicht legitimiert. Es handelte sich (altmodisch ausgedrückt) um ein Freikorps. Wo kämen wir hin, wenn sich jeder bewaffnete Haufen als Armeefraktion verstehen und widerrechtliche Angriffe bekämpfen dürfte? Das Völkerrecht verbietet das. Madeleine Albright hatte ebenfalls edle Motive. Sie wollte die von Serbien bedrohten Minderheiten vor der Ermordung schützen. Ihr Konzept hatte nicht den Fehler, dass die Armeen, die dazu eingesetzt wurden, gar keine richtigen Armeen waren. Aber wo kämen wir hin, wenn jede Armee, die irgendwo einen Missstand vorfindet, sich berechtigt sähe, dort Bomben abzuwerfen! Das Völkerrecht hat ein solches Vorgehen als Angriffskrieg geächtet. Schwer zu entscheiden, welche der beiden Damen sich in puncto verbotener Gewalt mehr versündigt hat. Kommen wir jetzt zu der mangelhaften Trauer um den Generalbundesanwalt, zur klammheimlichen Freude. Hier kann man mittlerweile beruhigt sein. Die rot-grüne Koalition bringt dem jetzigen Generalbundesanwalt die größte Loyalität entgegen. Denn würde er nicht seine schützende Hand über sie halten, würden sie im Gefängnis sitzen: wegen der Vorbereitung eines Angriffskrieges, auf die nach § 80 Strafgesetzbuch lebenslängliche Freiheitsstrafe steht. Da er mit Hilfe einer aberwitzigen Rechtsverdrehung alle diesbezüglichen Strafanzeigen abgewehrt hat, ist ihm Dank gewiss. So schlecht sind unsere Minister nicht, dass sie um diesen Generalbundesanwalt keine echten Tränen weinen würden. SIBYLLE TÖNNIES