finanzausgleich
: Pack schlägt sich – Pack verträgt sich

Obwohl sie es selbst behaupten: Die Länderchefs sind keinen Schritt vorangekommen. Jedenfalls nicht, wenn man ihre eigentliche Aufgabe zum Maßstab nimmt. Das Verfassungsgericht erteilte ihnen den Auftrag, den Länderfinanzausgleich neu zu regeln – und zwar nach „rein sachlichen“ Gesichtspunkten. Doch davon sind die Ministerpräsidenten weit entfernt.

Unter dem „Schleier des Nichtwissens“ sollte die Reform ausgetüftelt werden, urteilten die Richter. Doch kein Modell wird ins Gespräch gebracht, ohne vorher auszurechnen, wie sehr es den eigenen Landeshaushalt belasten würde. Und man einigte sich prompt darauf, dass die Reform die Nehmerländer anfangs nicht mehr als 12 Mark pro Einwohner kosten dürfe. Eine aus der Luft gegriffene Zahl, sachlich nicht zu begründen.

Kommentarvon MATTHIAS URBACH

Immerhin gab es den gewünschten Fototermin – und ein Eklat konnte theatralisch vermieden werden. Da wird schnell vergessen, dass schon vor fast einem Jahr eine ähnliche Länderkonferenz einen ähnlichen Kompromiss vorstellte – nur dass es damals Stoiber und Scherf waren, die in die Kameras lächelten, und nicht Ringstorff und Teufel. Die Einigung war jedoch nur von kurzer Dauer. Und auch heute sind die Standpunkte der Südländer und der Nehmerländer im Prinzip unversöhnlich.

Und wären nicht die Karlsruher Richter, man könnte sich dieses Ritual noch für viele Jahre vorstellen. So aber müssen sich die Länder einigen, doch nichts deutet darauf hin, dass die neuen Kriterien für den Finanzausgleich „verständlich und nachvollziehbar“ sein werden, wie es das Verfassungsgericht verlangt. Dafür geht es um zu viel Geld. Dafür sind die Mehrheitsverhältnisse in Bundesrat und Bundestag zu kompliziert.

Der politsche Kuhhandel hat noch jedes Reformprojekt bis zur Unverständlichkeit verkompliziert. Steuern und Renten waren die letzten eindrucksvollen Beispiele. Um etwa seine Steuerreform im Bundesrat durchzubekommen, musste Finanzminister Eichel dem Bremer Bürgermeister Scherf zusichern, die Interessen der Stadtstaaten beim Finanzausgleich zu unterstützen. So setzt sich die Spirale der Gegengeschäfte auf ewig fort.

Es ist paradox: Der Finanzausgleich wird kompliziert bleiben, weil nur so wirklich alle Beteiligten zustimmen. Erst dann wird niemand erneut vors Verfassungsgericht ziehen. Denn dass dort die Reform Bestand hat, kann man schon jetzt getrost ausschließen.

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