Homoehe: Union gibt nicht auf

CDU/CSU zeigen sich bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften unerbittlich: Bayern und Sachsen streben Verfassungsrechtsklage an. Regierungskoalition gibt sich ruhig

BERLIN taz ■ Norbert Geis freute sich gestern in Karlsruhe. Am Ende der Tagung der CDU-Arbeitsgruppe Recht gab er bekannt, dass die Bundesländer Bayern und Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das im Dezember von der rot-grünen Koalition verabschiedete Gesetz zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften klagen werden. Den genauen Zeitpunkt der Normenkontrollklage ließ der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag offen. Sobald Bundespräsident Johannes Rau das Gesetz unterzeichnet hat, würden die beiden Länder in Karlsruhe begründen, dass das Gesetz zur so genannten Homoehe Artikel 6 des Grundgesetzes (Schutz von Ehe und Familie) widerspreche.

Momentan wird das Gesetz beim Präsidenten geprüft. Wegen Gesetzesstau, so ist zu vernehmen, kann Rau das vor acht Wochen beschlossene Reformwerk noch nicht absegnen. Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher der Grünenfraktion, warnte die christdemokratische Opposition vor dem Gang nach Karlsruhe. Dieser hätte „Züge eines Kulturkampfes und wäre ein klarer Sieg der Erzkonservativen in der Union“. Der Promoter des umstrittenen Gesetzes wirft dem politischen Gegner freilich nur vor, was dessen altkonservative Teile ja gerade bezwecken: einen Kampf um eine geschlechterdemokratische Moderne.

Aufschlussreicher ist womöglich, dass in der Bundestagsfraktion der Union keine Majorität existiert, die die Klage Sachsens und Bayerns unterstützen würde. Die Haltung von Norbert Geis war schon während der Bundestagsdebatte nicht repräsentativ für seine Partei. Der frühere Bundespräsident Roman Herzog (CDU) warb kürzlich auf einer familienpolitischen Tagung für eine Neudefinition dessen, was Familie ist: Seiner Meinung nach seien Sänger Patrick Lindner, dessen Lebensgefährte und Lindners Adoptivsohn eher eine Familie als ein heterosexuelles Paar ohne Nachwuchs.

Unterdessen zeichnet sich ab, dass der Vermittlungsausschuss, der den zweiten, von der Länderkammer abgelehnten, Teil des Homoehengesetzes zu beraten hat, nicht wirklich vermittelnd arbeiten will. Die Union stellte vor jeder Beratung die Bedingung, dass die Koalition das gesamte Gesetz zu verhandeln bereit ist. Die rot-grünen Ausschussmitglieder lehnten dieses Ansinnen ab. JAN FEDDERSEN