Trennung von Bank und Mandat

Grüne fordern Änderung des Wahlgesetzes: Abgeordnete sollen keine Unternehmen mehr führen dürfen, wenn das Land mehr als 25 Prozent Anteile besitzt. CDU-Fraktionschef Landowsky sitzt im Konzernvorstand der landeseigenen Bankgesellschaft

von RALPH BOLLMANN

Dem Banker und CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky wollen die Berliner Grünen jetzt mit einer Gesetzesänderung zu Leibe rücken. In der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses am 1. März wolle ihre Partei eine entsprechende Novellierung des Landeswahlgesetzes beantragen, sagte die grüne Fraktionsvorsitzende Sibyll Klotz gestern. Demnach sollen Abgeordnete aus der Geschäftsführung von Unternehmen ausscheiden müssen, an denen das Land mit mehr als 25 Prozent beteiligt ist. Bislang gilt eine Grenze von 50 Prozent. Landowsky ist Vorstandschef der Berlin Hyp, an der das Land Berlin indirekt 49,59 Prozent der Anteile hält.

Zur Begründung sagte Klotz, die jetzige Regelung lade geradezu dazu ein, durch eine solche Konstruktion umgangen zu werden. Bereits 1996 habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass eine „Interessenkollision“ vorliege, wenn leitende Angestellte eines Privatunternehmens, das „von einem Bundesland beherrscht wird, gleichzeitig Abgeordnete im Parlament dieses Landes sind“. Die Verfassungsrichter hätten sich aber nicht zu der Frage geäußert, wann ein beherrschender Einfluss vorliege. Nach Ansicht der Grünen sei dies bereits der Fall, wenn das Land über die Sperrminorität verfüge.

Allerdings hat auch das geltende Gesetz den Berlin-Hyp-Chef Landowsky nicht aus der Führungsriege des Mutterkonzerns, der zu 56,6 Prozent landeseigenen Bankgesellschaft, vertreiben können. Zwar schied der CDU-Fraktionschef 1996 aus dem Vorstand der Aktiengesellschaft aus – allerdings nur, um wenig später als Mitglied eines neu geschaffenen „Konzernvorstands“ zurückzukehren. In diesem ungewöhnlichen Gremium, dem die Spitzen aller Konzerngesellschaften angehören, zeichnet Landowksy für das Geschäftsfeld Immobilien verantwortlich.

Unterdessen haben die beiden Oppositionsparteien ihre Fragen zur Schieflage der Bankgesellschaft eingereicht, mit denen sie Finanzsenator Peter Kurth (CDU) im Vermögensausschuss des Landesparlaments konfrontieren wollen. Dabei geht es um die umstrittene Kreditvergabe an zwei CDU-Politiker für die verlustreiche Modernisierung von Plattenbauten in Ostdeutschland, um den milliardenschweren Verkauf einer Immobilientochter an eine Gesellschaft aus dem Steuerparadies Cayman-Inseln sowie um die Risiken aus geschlossenen Immobilienfonds, an denen Ehefrauen von Vorstandsmitgliedern der Bankgesellschaft beteiligt waren.

Während sich der grüne Abgeordnete Burkhard Müller-Schoenau mit 14 Fragen zu diesen Komplexen begnügt, hat PDS-Fraktionschef Harald Wolf 73 Einzelpunkte aufgelistet. Der Finanzsenator sei „in der Pflicht“, für eine „lückenlose Aufklärung der zahlreichen Fragen“ zu sorgen, die sich in den vergangenen Wochen ergeben hätten. „Auch die Bankgesellschaft selber sollte ein manifestes Interesse daran haben, die aufgeworfenen Fragen umfassend und lückenlos zu beantworten“, fügte Wolf hinzu.

Ob sie einen Untersuchungsausschuss zum Thema beantragen, wollen beide Parteien erst nach der nächsten Sitzung des Vermögensausschusses am 28. Februar entscheiden. Bereits am Montag hatte Finanzsenator Kurth angekündigt, das Plattenbau-Engagement erneut von Wirtschaftsprüfern untersuchen zu lassen. Mittlerweile ermittelt hat auch die Staatsanwaltschaft wegen der Vorgänge bei der Bankgesellschaft. Auf Initiative von Wolfgang Wieland (Grüne) sucht auch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nach Unregelmäßigkeiten.