An die Grenzen gekommen

■ Hospizpflegedienste beklagen unvollständige Kostenübernahme

Hospize und Pflegedienste, die ambulante Sterbebegleitung anbieten, müssen für ihre Arbeit erhebliche eigene Finanzmittel aufwenden, da viele ihrer Tätigkeiten im Vergütungssystem der Krankenkassen nicht erfasst sind. Darauf haben gestern Eleonore Rudolph, Mitglied der Bürgerschaft (CDU), und Mitarbeiter von Hospizpflegediensten hingewiesen. „Wir kommen an unsere Grenzen“ sagte Karl Hufschmidt vom Malteser Hospizzentrum Bruder Gerhard. Die Sterbebegleitung werde zwar teilweise von Ehrenamtlichen geleistet, es sei aber ein Trugschluss zu glauben, ehrenamtliche Arbeit koste nichts, so Hufschmidt. Das Hospizzentrum stecke „erhebliche Mittel“ in die Aus- und Fortbildung ihrer freiwilligen Mitarbeiter.

Die ambulanten Pflegedienste kümmern sich meist um KrebspatientInnen, die zu Hause sterben wollen. Sie begleiten aber auch die Angehörigen und helfen bei der Haushaltsführung. Besonders wenn Kinder im Haushalt der PatientInnen leben und versorgt werden müssen entsteht ein „hoher Zeitaufwand, den die Kassen nicht bezahlen“ berichtete Susanne Lorenz vom Ambulanten Hospizpflegedienst der Evangelischen Kirche aus eigener Erfahrung.

Hufschmid sieht den Senat in der Pflicht, den Hospizpflegediensten finanziell unter die Arme zu greifen. Beispiel könnte Berlin sein: In der Bundeshauptstadt werden 12 Hospizdienste mit einer Sockelfinanzierung von je 60.000 Mark unterstützt. Benjamin Butschle