Private Datenschützer kommen

■ Datenschutzbehörde will private Aufträge haben

Zum zweiten Mal will der Senat heute eine Vorlage vertagen, die die Gründung einer privatrechtlichen „Datenschutz GmbH“ zum Inhalt hat. Mit der GmbH will die Behörde des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) bestimmte Tätigkeiten vermarkten – dazu gehört die Erstellung von Datenschutz- und Sicherheitskonzepten für Privatfirmen. Auch beratende Dienstleistungen für Personal- und Betriebsräte sollen von der GmbH angeboten werden. Dagegen sollen hoheitliche Aufgaben wie zum Beispiel die Verfolgung von Beschwerden oder die Wahrnehmung von Kontrollaufgaben weiterhin beim Landesbeauftragten und damit in öffentlicher Hand bleiben.

Laut Senatsvorlage will die private Firma schon im nächsten Jahr ein Plus machen. Überschüsse sollen der Datenschutz-Behörde zugute kommen. Dass die Vorlage heute erneut vertagt wird, hängt, so Gisela Schwarz, Datenschutz-Expertin der SPD, mit der mangelnden Abgrenzung der privaten Beratungstätigkeit von den hoheitlichen Aufgaben zusammen. Die Beratungsleistungen für den öffentlichen Dienst dürften durch die GmbH-Ausgründung nicht geschmälert werden, so die Bürgerschaftsabgeordnete. Da der Landesbeauftragte über keine eigenen Mittel zur Unternehmensgründung verfüge, seien auch finanzielle Aspekte nicht hinreichend geklärt. In der nächsten Sitzung will sich der Datenschutzausschuss daher mit dem Problem beschäftigen. hey