Koch droht der Amtserhalt

Der Berichterstatter des hessischen Wahlprüfungsgerichts empfiehlt diesem, die Arbeit einzustellen: Wahlannullierung habe keine Chance vor dem Staatsgerichtshof

FRANKFURT taz ■ Der Berichterstatter des hessischen Wahlprüfungsgerichts, Hans-Joachim Höllein, soll den drei Landtagsabgeordneten und den zwei Berufsrichtern dieses Gremiums empfohlen haben, die Überprüfung der Landtagswahl von 1999 einzustellen. Das wurde gestern in Wiesbaden bekannt. Das Wahlprüfungsgericht beschäftigt sich seit gut einem Jahr mit der Frage, ob die letzte Landtagswahl wegen der Wahlkampffinanzierung der CDU aus schwarzen Kassen und von schwarzen Konten vielleicht annulliert werden muss – oder auch nicht.

Nach einer noch unbestätigten Meldung aus „Landtagskreisen“ soll Höllein gegenüber dem Wahlprüfungsgericht, das am nächsten Freitag zu seiner vielleicht letzten Sitzung zusammenkommt, die Auffassung vertreten haben, dass eine Nichtigkeitserklärung der Wahl nicht mit den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien für eine Wahlannullierung vereinbar sei. Ein solches „Urteil“ würde einer eventuellen Überprüfung durch den Staatsgerichtshof, wie vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich ermöglicht, nicht standhalten. Die SPD im Landtag sieht das noch anders. Das Bundesverfassungsgericht habe dem Wahlprüfungsgericht noch „Spielraum“ gelassen. Vorfreude kam dagegen bei der hessischen Landesregierung schon auf, auch wenn Regierungssprecher Metz noch auf den Freitag verwies; da falle dann die endgültige Entscheidung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Wahlprüfverfahren in Hessen Anfang Februar zwar für „verfassungskonform“ erklärt. Annulliert werden könne eine Wahl aber nur, wenn „erheblich“ gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen worden sei und ein Weiterbestehen eines so gewählten Parlaments „unerträglich“ geworden sei. Diese Bedingungen sieht Höllein nicht erfüllt. K.-P. KLINGELSCHMITT