Miethai & Co
: Holz und Siegel

Wer die Dielen schleifen muss  ■ Von Sylvia Sonnemann

Das Abschleifen und Versiegeln des Holzfußbodens ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Der Vermieter kann somit im Regelfall nicht verlangen, dass die ausziehenden Mieter den Fußboden abschleifen und versiegeln. Anderes gilt dann, wenn Schäden an dem Fußboden entstanden sind, für die der Mieter einstehen muss.

Die Hamburger Formularmietverträge enthalten keine Klausel, die das Schleifen und Versiegeln dem Mieter auferlegen. Es entspricht auch einhelliger Rechtsprechung, dass diese Arbeiten nicht etwa zu den sog. Schönheitsreparaturen zählen (vgl. LG Köln, WM 1994,200). Aber auch Zusätze zum Formularvertrag dürften in der Regel unwirksam sein, denn schon für Kleinreparaturen haben die Gerichte entschieden, dass diese nur in sehr engem Rahmen zu Lasten des Mieters gehen dürfen.

So kann grundsätzlich nicht die Pflicht zur Durchführung sondern allenfalls zur Kostentragung auf die Mieter abgewälzt werden. Auch müsste eine betragsmäßige Grenze vorgesehen sein, die bei DM 150,00 im Einzelfall liegt und deshalb für Arbeiten am Holzfußboden ohnehin zu niedrig bemessen ist. Nur wenn die Übernahme der Arbeiten individuell zwischen den Parteien ausgehandelt wurde, kann ausnahmsweise eine wirksame Verpflichtung des Mieters bestehen. In Zweifelsfällen sollte man sich angesichts der hohe Kosten unbedingt beraten lassen.

Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat sich kürzlich auch dazu geäußert, welche Abnutzung des Dielenbodens zur vertragsgemäßen Nutzung zählt und somit keine Schadenersatzansprüche des Vermieters auslöst (Urteil vom 12.10.2000 – 314B C 42/00): Die Mieter, die elf Jahre in der Wohnung lebten, seien selbstverständlich berechtigt, den Dielenboden zu begehen und schwere Gegenstände darauf abzustellen. Hierbei dürften auch Dellen und Kratzer entstehen. Auch eine Verfärbung des Bodens sei hinzunehmen, insbesondere wenn diese auf die Reinigung des Bodens mit Wasser zurückzuführen sei. Dieses müsste dem Mieter nämlich möglich sein, ohne sich Schadenersatzforderungen auszusetzen.

Sylvia Sonnemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern,Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40