Wotan rüttelt den Vogelschutz durch

Baubeginn im Mühlenberger Loch, Umweltschützer rufen Gerichte an  ■ Von Sven-Michael Veit

Gestern um 12 Uhr mittags begann die Zerstörung des Mühlenberger Lochs. „Was für ein schönes Bild“, schwärmte Heinz Giszas. An Bord einer Barkasse hatte der Staatsrat der Wirtschaftsbehörde gerade eben mit drei Glockenschlägen und dem langgezogenen Stöhnen der Schiffssirene das Signal für den ersten Rammschlag gegeben.

Vor dem Leitdamm stromab des Finkenwerder Airbus-Werkes „rüttelten“ zwei Kräne an Bord des Schwimmpontons „Wotan I“ das erste fast 30 Meter lange Stahlrohr in den Boden der Elbe. „Und die Sonne kommt auch durch“, strahlte Giszas mit selbiger um die Wette, „das ist ein gutes Zeichen für einen guten Bauverlauf.“

Die Rohre sind tragende Teile der Umpolderung mit Spundwänden, durch die 140 Hektar des Vogelschutzgebietes binnen 148 Tagen von der Elbe abgetrennt werden sollen. Ab Mitte Juli wird die Fläche in mehreren Arbeitsschritten aufgeschüttet. Der zehn Hektar große erste Abschnitt soll spätes-tens am 31. Oktober dem Airbus-Konzern als erschlossenes Bauland zur Verfügung gestellt werden. Bis Ende 2003 soll die gesamte Fläche stückchenweise für die Erweiterung des Werks zur Teilproduktion des Riesen-Airbus A380 bereitgestellt worden sein. 706 Millionen der insgesamt 1,15 Milliarden Mark teuren Investition will die Stadt dafür im Mühlenberger Loch versenken.

Die Gegner der Vernichtung des größten euopäischen Süßwasserwatts geben derweil keineswegs klein bei. Den Beschluss des Hamburger Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom Dienstag, den Baubeginn zu genehmigen, wollen sie nun höchstrichterlich vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten. Die juristische Taktik wurde am Mittwoch abend auf einer internationalen telefonischen Schaltkonferenz festgelegt.

Die Hamburger Anwälte Peter Mohr und Rüdiger Nebelsieck, die etwa 260 Klagen vertreten, werden in den nächsten Tagen bei den Karlsruher Verfassungsrichtern eine einstweilige Verfügung beantragen. Damit soll der Beschluss des OVG außer Kraft gesetzt und der Stopp der Bauarbeiten im Mühlenberger Loch erreicht werden.

Die Hamburger Landesverbände der Umweltschutzorganisationen BUND und NABU werden den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Brüssel anrufen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit ihren weltweit tätigen Partnern „Friends of the Earth“, „BirdLife International“ und „Internationaler Tierschutz-Fonds“ (IFAW).

Die Hoffnungen auf die Europa-Richter gründen sich auf ein EuGH-Urteil vom Dezember, mit dem ein Vogelschutzgebiet in Frankreich vor der Zerstörung durch ein industrielles Großprojekt gerettet wurde. Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte die Zerstörung des Mühlenberger Lochs mit dem Hinweis auf dieses Urteil untersagt, das OVG hingegen hatte diesen Punkt ausgeklammert und die Bauarbeiten erlaubt.