Neben der Spur

■ Bewährungsstrafe für Fahrerflucht mit 2,5 Promille / Mildes Urteil wegen Frau und Kindern

Sieben Stunden lang hatte Dieter M. an einem Februar-Abend des vergangenen Jahres in einer Kneipe im Bremer Westen gezecht. Als er das Lokal mitten in der Nacht verließ, stand sein Alkoholpegel nach diversen Gläsern Bier und mehreren Obstlern bei 2,5 Promille. Das hielt M. allerdings nicht davon ab, in sein Auto zu steigen und sich gemeinsam mit seiner Freundin, die in abholen wollte, auf den Heimweg zu machen.

Das Ergebnis: Nach nur wenigen Metern rammte das Duo einen geparkten Wagen. Es entstanden 12.000 Mark Sachschaden. Dieter M. fuhr noch bis zur Lloydstraße und torkelte von dort aus zu Fuß weiter. Nur wenig später konnte die Polizei den Unfallflüchtigen am Straßenrand aufgreifen – beim Pinkeln.

Gestern verurteilte das Bremer Amtsgericht den geständigen Unfallflüchtigen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung sowie zu eineinhalb Jahre Führerscheinentzug. Er könne sich nicht daran erinnern, damals ins Auto gestiegen zu sein, beteuerte unterdessen M. Er wisse aber, dass er in besagter Nacht „irgendwo gegen gefahren“ sei. Mehrere Zeugen hatten die Fahrt des Betrunkenen beobachtet; einer musste sogar ausweichen, weil ihm der Angeklagte auf der falschen Spur entgegengekommen war.

Bis zur finalen Kneipentour vor einem Jahr hatte Dieter M. als Fahrer in der eigenen Transportfirma gearbeitet. Nun hat er keine Fahrerlaubnis mehr und ist arbeitslos. Weil der Angeklagte daheim für eine Frau und drei Kinder zu sorgen hat, fiel das Urteil verhältnismäßig milde aus – obwohl M. bereits einschlägig vorbestraft ist. Man müsse dem Ex-Junkie eine Chance geben, wieder auf die Beine zu kommen, befand das Gericht.

Ebbe Volquardsen