Glücklicher Koch

Hessisches Wahlprüfungsgericht sieht keinen Grund mehr, die Wahl von 1999 zu beanstanden. SPD will Ministerpräsident Koch politisch bekämpfen

WIESBADEN taz ■ Das Wahlprüfungsgericht beim hessischen Landtag stellt das Wahlprüfungsverfahren im Zusammenhang mit der letzten Landtagswahl ein.

Wie der Vorsitzende dieses Gremiums, der Präsident am Verwaltungsgerichtshof, Bernhard Heitsch, im Anschluss an einer nicht öffentliche Sitzung gestern in Wiesbaden erklärte, sei die Hessen-Wahl von 1999 damit gültig.

Das Wahlprüfungsgericht, das die Verwendung von Schwarzgeld in diesem Wahlkampf durch die CDU für „sittenwidrig“ erklärt hatte, verweist in seiner Begründung für die Einstellungsverfügung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar. Die Richter in Karlsruhe, so Heitsch, hätten den Begriff der „Sittenwidrigkeit“ eng ausgelegt; enger jedenfalls als die Landesverfassung. Freiheit und Gleichheit – „etwa durch Zwang oder Druck gegenüber Wählerinnen und Wählern“ (Heitsch) – müssten nach dem Urteil des Bundesverfassunggerichts durch die festgestellte „sittenwidrige Handlung“ verletzt gewesen sein, um eine Wahl für ungültig erklären zu können. Das könne nicht konstatiert werden, auch wenn der Einsatz von Geld aus schwarzen Kassen insbesondere für die Unterschriftenaktion von CDU-Parteichef Roland Koch nach Analysen von Wahlforschungsinstituten den Ausgang der Wahl 1999 beeinflusst habe.

Die Art der Beeinflussung sei den Wählern jedoch bei der Stimmenabgabe nicht bekannt gewesen; und deshalb habe dieser Umstand die Wähler auch nicht beeinflussen können. Von der Verletzung der „Chancengleichheit der Parteien“ sei in dem Karlsruher Urteil nicht die Rede gewesen, so Heitsch; die sei unstrittig erfolgt. Die CDU war zufrieden. Die SPD nannte es eine „Einstellung aus verfahrenstechnischen Gründen“. Noch haben die Oppositionsparteien nicht entschieden, ob sie beim Staatsgerichtshof Beschwerde dagegen einlegen werden. Die SPD neigt nach den Worten ihres Mitglieds im Wahlprüfungsausschuss Manfred Schaub eher dazu, jetzt die politische Auseinandersetzung mit der Union zu führen – mit Blick auf die Hessen-Wahl 2003.

Wie der grüne Fraktionschef Al-Wazir erklärte, würde seine Partei Experten befragen. Ein Hebel für einen Gang zum Staatsgerichtshof könnte der Umstand sein, dass das Wahlprüfungsgericht auf eine mündliche Anhörung auch der etwa 100 Bürger verzichtet hat, die ebenfalls Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben hatten.KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT