Senat finanziert Vertuschungsversuch

Bauverwaltung übernimmt Anwaltskosten für ehemaligen Abteilungsleiter. Der war während eines Grundstücksdeals zu einer Tochter der Bankgesellschaft gewechselt. Nachdem die taz dies enthüllte, strengte er mehrere Verfahren an

Manchmal wird im Senat nicht nur vertuscht, manchmal werden die Vertuschungsversuche ehemaliger Senatsmitarbeiter sogar mit finanziert. So geschehen bei einem ehemaligen Abteilungsleiter der Bauverwaltung, der mitten in Grundstücksverhandlungen mit einer Tochtergesellschaft der Bankgesellschaft Berlin die Seiten gewechselt hat.

Noch 1998 wollte der damalige Bausenator Jürgen Klemann (CDU) im Rahmen einer Bauausstellung 8.000 Eigenheime in Pankow und Weißensee errichten lassen. Als Investoren sollten dabei unter anderem die landeseigene BLEG und die DSK, eine Tochter der Bankgesellschaft Berlin, fungieren. Die Verhandlungen mit der BLEG und der DSK um die Verkäufe der landeseigenen Grundstücke führte auf seiten der Bauverwaltung der damalige Abteilungsleiter Günter Fuderholz. Noch vor Unterzeichnung der Verträge wurde allerdings bekannt, dass Fuderholz die Bauverwaltung verlässt – und zwar in Richtung DSK, deren Geschäftsführer er ab dem 1. Oktober 1998 wurde.

Die taz berichtete über diesen pikanten Wechsel im Oktober 1999 unter der Überschrift „Fuderholz’ Mitgift“. Denn im Gegensatz zu den anderen Investoren räumte der Senat der DSK ausgesprochen günstige Bedingungen für den Erwerb der Grundstücke ein. Diesen Vorwurf wollte Günter Fuderholz allerdings nicht auf sich sitzen lassen. Bereits bei der DSK als Geschäftsführer beschäftigt, überzog Fuderholz die taz mit einer einstweiligen Verfügung, mehreren Unterlassungsklagen und Gegendarstellungen. Umsonst. Fuderholz verlor alle Prozesse. Kostenpunkt für ihn und seine Anwälte: etwa 30.000 Mark.

Auf eine Anfrage der grünen Abgeordneten Claudia Hämmerling antwortete nun die Bauverwaltung, dass das Land Berlin beabsichtige, „im Rahmen der Fürsorgepflicht einen Teil der Kosten zu übernehmen“. Wie die Sprecherin von Bausenator Peter Strieder (SPD), Petra Reetz, erläuterte, werde man für die Hälfte der Kosten aufkommen. Dabei sei es völlig unerheblich, dass Fuderholz zum Zeitpunkt der Klagen gar nicht mehr für den Senat tätig war. „Die Fürsorgepflicht“, so Reetz, „umfasst auch Vorgänge, die weiter zurückliegen.“ Die finanzielle Beteiligung des Senats damals sei auch mit Ex-Bausenator Klemann abgesprochen gewesen.

Claudia Hämmerling sieht das anders. Sie spricht wegen der versuchten Unterlassungsklagen von Vertuschung und verweist auf die zusätzlichen Kosten von 1,8 Millionen Mark. Dieses sind die Planungskosten, die dem Land entstanden sind, als die Bauausstellung nach dem Wechsel an der Spitze der Bauverwaltung aufgegeben wurde.

Hinzu kommt, dass die Höhe der Kosten für die von Fuderholz angestrengten Klagen nach Informationen aus Anwaltskreisen viel zu hoch sind. Anstatt in einem Verfahren die Formulierung einer Gegendarstellung zu verändern, hat der Anwalt von Fuderholz drei verschiedene Verfahren angestrengt – und bezahlen müssen. Im Presserecht ein unübliches Vorgehen.

Claudia Hämmerlings Fazit: „Ganz offensichtlich will der Senat den Filz der Bankgesellschaft nicht aufklären, sondern weiterhin vertuschen.“ UWE RADA