Merz serviert kalten Kaffee

Der Fraktionschef der CDU/CSU schlägt vor, die politische Betätigung von Asylbewerbern zu verbieten. Er greift einen alten Vorschlag Bosbachs auf

BERLIN taz ■ Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz ist mit seinem Vorschlag, den Asylbewerbern die politische Betätigung zu untersagen, auf Unverständnis gestoßen. Man „sehe die praktische Relevanz eines solchen Vorschlages nicht“, so eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums gestern zur taz. Eine derartige Einschränkung während des Asylverfahrens würde das rechtliche Verfahren weder verkürzen noch beschleunigen.

Zeitgleich mit der Idee eines Betätigungsverbotes hatte Merz am Wochenende erklärt, er könne sich vorstellen, dass die Union es „vorerst bei den geltenden Grundgesetzartikeln“ belasse. Was Merz etwas zweideutig formulierte, läuft im Grunde genommen auf einen Schlussstrich in der internen Asyldebatte hinaus. Im Klartext: CDU/CSU sollten sich in Merz’ Augen nicht weiter auf eine Änderung des Artikels 16 versteifen. Die Idee des Fraktionschefs, um dessen Ablösung derzeit spekuliert wird, ist nicht neu. Fast wortgleich findet sie sich in einem Arbeitspapier des Fraktionsvize Wolfgang Bosbach von Ende Januar. Darin wird behauptet, dass Abschiebungen von Asylbewerbern durch so genannte Nachfluchtgründe erschwert würden. Diese „basieren zumeist auf einer politischen Betätigung nach der Antragstellung (...) beziehungsweise nach der Ablehnung des ersten (erfolglosen) Asylantrags“.

Bosbachs Überlegung: das „Schaffen von Nachfluchtgründen könnte durch ein Verbot jeder politischen Betätigung während der Dauer des Asylverfahrens erschwert werden“. Verstöße sollten „natürlich sanktioniert werden“ – in welcher Form, darüber schwieg sich auch Bosbach aus. Ohnehin zielt dessen umfangreiches, in der Tonlage sehr zurückhaltendes Arbeitspapier darauf ab, der CDU zu verdeutlichen, dass eine Änderung des Asylgrundrechts keine geringeren Asylzahlen zur Folge hätte. Intern wurde Bosbachs Papier auch als Argumentationshilfe gegen weiter gehende Forderungen aus der CSU gewertet. Diese hatte im November die Abschaffung des individuellen Asylrechts zugunsten einer institutionellen Garantie beschlossen.

Es gäbe durch einen solchen Weg „geringere praktische Auswirkungen als vermutet“, schrieb dagegen Bosbach. Selbst mit einer Institutsgarantie bliebe die Bundesrepublik an die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden.

Auch Bosbach hatte wie jetzt Merz angeregt, die Rechtswege zu verkürzen und Asylanträge künftig durch einen Beschwerdeausschuss entscheiden zu lassen. Merz hat sich also mit seinem Vorschlag abgesichert. Nicht bei den Konservativen. Denn Bosbach steht – im Gegensatz zum Fraktionsvorsitzenden – keinesfalls im Verdacht, dem liberalen Flügel seiner Partei gegenüber abgeneigt zu sein.

SEVERIN WEILAND