Thüringen klagt gegen Homoehe

BERLIN taz ■ Thüringen, regiert allein von der Union, hat als erstes Bundesland offiziell angekündigt, gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz („Homoehe“) vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, weil es mit dem Grundgesetz kollidiere. Offen sei nur, so Regierungssprecher Uwe Spindelfreier, ob das kürzlich von Bundespräsident Johannes Rau unterzeichnete und im Bundesgesetzblatt verkündete Reformwerk anderen unionsregierten Ländern (Bayern, Saarland, Hessen, Sachsen) ebenso eine Normenkontrollklage wert ist. Fraglich ist, ob sich die Unionsfraktion im Bundestag diesem Weg anschließen will. Für eine Klage braucht es ein Drittel der Bundestagsabgeordneten, also 223 namentliche Unterzeichner. Die Union hat zwar 245 Mandatsträger. Offenbar gibt es unter ihnen aber mehr als 23 Abgeordnete, die nicht die letzten Rechtsmittel gegen das Partnerschaftsgesetz für Homosexuelle mit ausschöpfen wollen. JAF