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BERUFSAUSBILDUNG
: Praktikum = Probezeit

Ein Praktikum, das der Lehre vorausgeht, muss als Probezeit in den Ausbildungsvertrag einbezogen werden. Dem Arbeitsgericht Frankfurt zufolge haben Absolventen eines nicht integrierten Praktikums dagegen Anspruch auf ein Hilfsarbeitergehalt. Az: 5 Ca 2426/00 (dpa)