Haftstrafe für Autohandel

Wegen betrügerischer Geschäfte mit gestohlenen Fahrzeugen hat das Landgericht gestern zwei Männer zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten bis zu vier Jahren verurteilt. Das Gericht sprach die Angeklagten des Diebstahles, des Betruges und der Urkundenfälschung schuldig. Gegen einen 28-Jährigen Mitangeklagten, der bei den Verkaufsgesprächen mit dabei gewesen war, wurde eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und ein Geldbuße von 1.000 Mark verhängt. Die Angeklagten hatten gestanden, in unterschiedlicher Tatbeteiligung zwischen November 1997 und August vergangenen Jahres 14 Autos und vier Motorräder im Wert von rund 450.000 Mark gewinnbringend weiterverkauft zu haben. Als Motiv hatten sie Geldsorgen genannt. Der Schlosser hatte die Fahrzeuge mit gefälschten Kennzeichen und Papieren ausgestattet und weiterverkauft. DDP