Wenn die Police verschwunden ist

Hat der Verstorbene seine persönlichen Unterlagen in einem geordneten Zustand hinterlassen, hilft das den Hinterbliebenen. Gehört eine Lebensversicherung mit zum Nachlass, sollte der Erbe die Police bereit halten, damit die Versicherungsleistung ausgezahlt werden kann. Doch leider stehen die Angehörigen oftmals ratlos da, wenn sie zwar wissen, dass eine Lebensversicherung abgeschlossen wurde, die Police aber auch nach langem Suchen verschwunden bleibt. Bei fast 90 Millionen abgeschlossener Lebensversicherungen tritt dieser Fall gar nicht einmal so selten auf, wissen Verbraucherexperten zu berichten. Doch auch ein solcher Fall ist nicht hoffnungslos, wenn der Erbe einen begründeten Anspruch nachweist und einen Erbschein vorlegen kann. Weiterhelfen kann der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Friedrichstraße 191, 10117 Berlin. Fünf Jahre nach dem Tod des Versicherten sind die Ansprüche allerdings verjährt. THOMAS GAUL