Freie Fahrt für freie Journalisten

BERLIN taz ■ Noch mal Glück gehabt: Die von Verlagen und anderen Kulturverwertern zu bezahlende Künstlersozialabgabe bleibt bestehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage der EU-Kommission gegen die Modalitäten dieser Abgabe zurückgewiesen und so die Finanzierung der deutschen Künstlersozialkasse (KSK) gesichert.

Die 1983 eingerichtete KSK sorgt dafür, dass auch freie Künstler und Journalisten in der Renten- und Krankenversicherung abgesichert werden. Ihr Jahreshaushalt von inzwischen knapp 800 Millionen Mark speist sich aus Beiträgen der Versicherten und (als Ersatz für den Arbeitgeberbeitrag) aus einem staatlichen Zuschuss und der Künstlersozialabgabe. Diese wird auf alle Künstlerhonorare erhoben und von Medien, Galerien, Plattenfirmen und Theatern bezahlt, derzeit 3,9 Prozent auf die Honorarsumme.

Die EU-Kommission hatte nun anhand des Falles eines in Belgien wohnenden Journalisten diese Finanzierung in Frage gestellt. Den Brüsseler Beamten leuchtete nicht ein, dass deutsche Verlage die Künstlersozialabgabe auch auf die Honorare von Journalisten entrichten müssen, die im Ausland wohnen und dort sozialversichert sind. Hier drohe eine Verdoppelung der Sozialabgaben. Dagegen hatte die Bundesregierung die Regelung vor Gericht verteidigt. Auswärtige Journalisten hätten in Deutschland einen Wettbewerbsvorteil, wenn auf ihre Honorare keine Künstlersozialabgabe zu zahlen wäre. Der EuGH wies die Klage der Kommission nun ab, da er keine Benachteiligung der im Ausland wohnenden Journalisten erkennen konnte. Schließlich werde die Abgabe von den Verlagen bezahlt und dürfe laut Gesetz auch nicht vom Honorar abgezogen werden. Umgekehrt sei auch kaum zu erwarten, so der EuGH, dass Verlage die Honorare ausländischer Schreiber erhöhen würden, sobald die Abgabepflicht bei diesen entfalle.

Bei der KSK reagiert man mit Erleichterung, da die Künstlersozialabgabe zu einem „erheblichen Anteil“ an den Honoraren ausländischer Künstler anknüpft. Aufatmen können nun aber vor allem die Kulturverwerter, die überwiegend mit deutschen Künstlern arbeiten. Denn ihre Sätze bei der Künstlersozialabgabe hätten wohl sprunghaft erhöht werden müssen, wenn die Gagen für Ausländer abgabefrei geworden wären. CHRISTIAN RATH