Weg durch die Instanzen

■ Dritter Anlauf: Schadenersatzklage gegen Vulkan-Manager vorm BGH

Karlsruhe – Fast fünf Jahre nach dem Konkurs des Bremer Vulkanverbundes verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) ab heute in dritter Instanz über eine Schadenersatzklage gegen vier ehemalige Manager des Konzerns. Geklagt hatte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben (BvS). Sie wirft den Vorstandsmitgliedern im Zusammenhang mit dem Konkurs Veruntreuung von EU-Fördergeldern vor und verlangt Schadenersatz in Höhe von je 9,7 Millionen Mark. Landgericht und Oberlandesgericht Bremen hatten die Klage in den Vorinstanzen abgewiesen. Das Urteil des zweiten Zivilsenates des BGH wird erst in einigen Wochen erwartet. (Az.:II ZR 178/99)

Die BvS ist die Rechtsnachfolgerin der Treuhandanstalt, die sämtliche Geschäftsanteile an zwei ehemaligen DDR-Betrieben gehalten hatte. 1992 hatte sie im Rahmen der Privatisierung der Betriebe einen Großteil der Anteile an die Bremer Vulkan Werft-Verbund AG veräußert. Sie wirft den Managern unter anderem die Veruntreuung von Fördergeldern vor. Reuters