Braunkonten gesperrt

■ Deutsche Post in Elmshorn kündigt Neonazis das Postfach

Die Deutsche Post stellt nicht mehr widerstandslos ihre Unternehmensbereiche Neonazis für deren Infrastruktur zur Verfügung: Nach einem Hinweis der örtlichen IG Metall hat die Deutsche Post nun einem Elmshorner Neonazi das Postfach gekündigt, weil es für Propaganda genutzt wurde. Und auch die Postbank in Hamburg entledigte sich gerade erfolgreich der NPD als Kundin.

Das Elmshorner Postfach 8203 war aufgefallen, weil es als Kontaktadresse für die „Nationalen Kräfte aus Elmshorn“ und ihre Hetzkampagne „Stopp der Massenzuwanderung“ genannt worden war. In der Kundenkartei war für das Postfach 8203 allerdings eine Privatperson registriert.

„Da er das Postfach unter seinem Namen angemietet hatte, war zunächst nicht ohne weiteres ersichtlich, zu welcher Dreckschleuder dieses Postfach genutzt wird“, begründet Hartmut Köhne, Vize-Betriebsratschef des Elmshorner Briefverteilzentrums, in einem Schreiben an die IG Metall die Panne. Inzwischen sei das Postfach dicht, Briefe kämen nicht mehr an. „Obwohl der Postfachinhaber rechtliche Schritte angekündigt hat, bleibt die Kündigung bestehen“, beteuert Höhne.

Indes sind die Kündigungen von NPD-Konten durch die Postbank vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungskonform erklärt worden. Neben anderen Landes- und Kreisverbänden hatte auch Hamburgs NPD-Landeschef Ulrich Harder gegen die Auflösung von Konten Verfassungsbeschwerde über den Hamburger Anwalt Klaus Sojka – bis 1999 Vize-Landeschef der DVU in Schleswig-Holstein – eingelegt und eine Einstweilige Verfügung beantragt. Zuvor war Harder mit Klagen vor dem Landgericht Bonn und dem Oberlandesgericht Köln abgeblitzt.

In der Entscheidung begründen die Bundesrichter die Abfuhr damit, dass Harder „nicht schlüssig“ machen konnte, „warum es ihm nicht möglich sein soll, zumindest vorübergehend ein anderes Girokonto zu eröffnen“. Denn die Postbank habe keine Monopolstellung. Außerdem habe Harder es versäumt, sich „außerhalb seines ,Wirkungsbereichs' oder außerhalb des Sitzes seines Landesverbandes um eine Giroverbindung zu bemühen“. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Peter Müller