Die drei Jubilare

Bundeskriminalamt

(gegründet am 8. März 1951):

Die Hauptaufgabe des Bundeskriminalamtes (BKA) besteht in der Koordination der Zusammenarbeit der Landeskriminalämter und dem Datenaustausch mit ausländischen Polizeien. In der Anfangszeit waren ihm Exekutivbefugnisse nur in Ausnahmefällen zugestanden. Etwa wenn zuständige Landesbehörden um die Übernahme von Ermittlungen baten, der Bundesinnenminister dies aus schwerwiegenden Gründen anordnete oder der Generalbundesanwalt einen solchen Auftrag erteilte. 1973 erhielt das BKA dann originäre Strafverfolgungsaufgaben in Fällen von internationalem Waffenhandel, Drogen- und Falschgeldkriminalität. Mit der Zeit kamen weitere Zuständigkeiten hinzu. Weiterhin führt das BKA die zentralen Polizeidateien, betreibt kriminalistische Forschung und erstellt die Kriminalstatistik. Rund 4.600 MitarbeiterInnen hat das BKA inzwischen, rund die Hälfte sind Exekutivbeamte.

„Durch eine umfassende, das gesamte Kriminalitätsgeschehen einschließende aktuelle Sicht ist es der Polizei ermöglicht, neue Kriminalitätsentwicklungen sehr zeitnah zu erkennen und diesen gegenzusteuern.“ (Eigene Standortbestimmung des

BKA 1998)

Bundesgrenzschutz

(gegründet am 28. Mai 1951):

In seiner Geschichte ist der Bundesgrenzschutz (BGS) mehrfach umgebaut und verpolizeilicht worden. Neben seinem originären Auftrag der Grenzsicherung übernimmt er auch den Personenschutz von Bundesministern, den Objektschutz ihrer Amtssitze und des Deutschen Bundestages. Weiterhin ist er die truppenpolizeiliche Eingreifreserve des Bundes. Im polizeilichen Einzeldienst obliegt ihm inzwischen die Sicherung des Luftverkehrs. Teil des Grenzschutzes ist heute auch die Bahnpolizei. BGS-Beamte sind zudem immer wieder an internationalen Polizeikontingenten unter UN-Hoheit beteiligt. Der BGS beschäftigt heute etwa 39.000 MitarbeiterInnen, davon rund 29.000 im Polizeivollzugsdienst.

„Für Maßnahmen ‚Gegen Rechts‘ im Zuständigkeitsbereich der Länder bilden die Einsatzverbände des BGS ein wesentliches Verstärkungspotenzial.“ (Zeitschrift des BGS 9-12/2000)

Bereitschaftspolizei

(gegründet am 5. Juli 1951):

Die Bereitschaftspolizei (Bepo) ist zwar eine Polizei der Länder, jedoch hat sich der Bund einen gewissen Einfluss gesichert. Er erlässt die allgemeinen Dienstvorschriften und beschafft Fahrzeuge, Geräte und Waffen. Die Koordination übernimmt ein Inspekteur im Bundesinnenministerium. Die Aufgaben der Bereitschaftspolizei sind in den einzelnen Ländern teilweise unterschiedlich geregelt. Insbesondere in den Stadtstaaten werden die Beamten nicht nur bei größeren Einsätzen zur Unterstützung eingesetzt, sondern auch in den täglichen Einzeldienst der Polizei einbezogen. Die typische Einsatzform der Bepo ist jedoch der geschlossene Einsatz. Gegenwärtig verfügen alle sechzehn Bundesländer gemeinsam über 108 Hunderschaften Bereitschaftspolizei.

„Die Qualität geschlossener Einheit entwickelt sich durch täglich praktizierte Führung, gemeinsames einsatzbezogenes Training und Kontinuität im Sammeln von Einsatzerfahrung, bei Unterstützungseinsätzen im täglichen Dienst und insbesondere bei der Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass.“

(Die Polizei 1/2001)

OTTO DIEDERICHS