Ja zur Asylrichtlinie

Deutsche NGOs unterstützen die Vorschläge der EU-Kommission zum gemeinsamen Asylrecht. Gelobt wird das mehrstufige Prüfungsverfahren

FRANKFURT/MAIN taz ■ Die wichtigsten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Deutschland begrüßen den Richtlinienentwurf der EU-Kommission „für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft“. Das erklärten gestern in Frankfurt Vertreter von Pro Asyl und amnesty international (ai) auch im Namen der Arbeiterwohlfahrt, der Hilfsorganisationen der beiden großen christlichen Kirchen, der Neuen Richtervereinigung und des Roten Kreuzes. Sie forderten den Bundestag und die Bundesregierung auf, den Entwurf „mit großem Ernst zu diskutieren und ihn dann auch zu akzeptieren“, so Günther Burkhardt von Pro Asyl. Insbesondere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sitze noch immer im „Bremserhäuschen“ und blockiere dort die Vereinheitlichung des Asylrechts in Europa.

Am Entwurf der Kommission gefällt den deutschen NGOs vor allem das dort vorgesehene mehrstufige Asylprüfverfahren. Demnach soll ein abgelehnter Asylbewerber gegen die Entscheidung einer Behörde Berufung einlegen können. Eine solche Regelung biete Rechtssicherheit für alle Beteiligten und sei auch mit dem Grundgesetz vereinbar. Im Innenministerium und in der von der Bundesregierung eingerichteten „Einwanderungskommisson“ unter der Abgeordneten Rita Süssmuth (CDU) werde dagegen ein beschleunigtes Asylverfahren favorisiert, berichteten Burkhardt und ai-Sprecher Wolfgang Grenz.

Große Zustimmung findet auch der Vorschlag der EU-Kommission, den Asylsuchenden in allen Ländern der Gemeinschaft einen uneingeschränkten Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten. In Deutschland dagegen können Grenzbeamte etwa mit dem Verweis auf die „sichere Drittstaatenregelung“ noch immer „Zurückweisungen ohne inhaltliche Asylprüfung vollziehen“, monierten Burkhardt und Grenz. Auch die EU-Kommission hat in ihrem Richtlinienentwurf vom September 2000 die Möglichkeit eingeräumt, ein beschleunigtes Verfahren für „unzulässige und offenkundig unbegründete Fälle“ einzuführen. Auch dafür müssten jedoch gemeinsame Mindeststandards und eine einheitliche EU-Liste sicherer Durchreise- und Herkunftsstaaten gelten. Über die Richtlinie wird der Rat voraussichtlich frühestens beim EU-Gipfel in Göteborg im Juni entscheiden. Übrigens: Zurück zu dem vor 1993 geltenden Asylrecht wollen die NGOs im Unterschied zu den Grünen nicht. Das sei eine „rückwärtsgewandte Politik“. KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT