union gegen trittin

Nur eine Empfehlung

Der CDU-Antrag, im Bundestag über die Entlassung Trittins abzustimmen, macht hellhörig: Ist die Aktion überhaupt mit dem Gesetz vereinbar? Nach Artikel 64, Abs. 1 des Grundgesetzes wird ein Minister ja vom Bundeskanzler vorgeschlagen, dann vom Bundespräsidenten ernannt und auch von diesem entlassen. Minister werden also nicht gewählt – demnach können sie auch nicht vom Bundestag wieder abgewählt werden.

Die Bundestagsabstimmung ist allenfalls ein symbolischer Akt, ein Sympathiebarometer für Trittin. Politische oder rechtliche Konsequenzen ergeben sich nicht daraus. Deshalb heißt es in dem Antrag der CDU auch: „Der Deutsche Bundestag fordert den Bundeskanzler auf ..., dem Bundespräsidenten die Entlassung des Bundesministers für Umwelt ..., Jürgen Trittin, vorzuschlagen.“ Ein entsprechender Beschluss hätte also lediglich empfehlenden Charakter. AHO