Revision scheitert

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat gestern die lebenslange Haftstrafe gegen einen Aktivisten der türkischen linksextremistischen Organisation DHKP-C bestätigt. Der 35-Jährige war 1999 vom Oberlandesgericht Hamburg wegen des Mordes an einem türkischen Imbissbesitzer verurteilt worden. Der BGH erhob keine Bedenken dagegen, dass der Angeklagte durch eine Telefonüberwachung des Bundesamt für Verfassungsschutz überführt worden war.