Hanfsamen verkaufen ist böse

Der Geschäftsführer des Berliner Hanfhauses ist gestern wegen des Verkaufs von Hanfsamen als Vogelfutter zu 17 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ein Amtsrichter sprach den 46-Jährigen wegen illegalen Handels mit Betäubungsmitteln schuldig. Der Angeklagte wollte eine 1998 eingeführte Rechtsnorm unterwandern, die den Verkauf von Cannabissamen zum Anbau unter Strafe stellt, befand der Richter. Das Hanfhaus hatte die Samen als biologisch angebautes Kraftfutter für das Federvieh angeboten. In den Samen selbst ist keinerlei Rauschmittel enthalten. Erst aus den voll entwickelten Pflanzen kann Haschisch oder Marihuana produziert werden. Der Samen als Quelle sei die Vorstufe der Gefährdung, sagte der Richter zur Begründung. In der Preisgestaltung für die Samentütchen und in Mitteilungen wie „Kraftfutter für gesunde und schräge Vögel“ sah das Gericht den Beweis, dass es sich nicht bloß um Futter handele. DPA