versammlungsrecht

Anliegen und Poststempel

Liegen zwei Demo-Anmeldungen für den gleichen Tag und den gleichen Ort vor, bekommt nicht automatisch der den Zuschlag, der zuerst kommt. Geht die Versammlungsbehörde von Missbrauch aus – das ist dann der Fall, wenn der Anmelder kein eigenes Anliegen mit seiner Demonstration verfolgt –, ist das Datum des Poststempels nicht entscheidend. Die Innenverwaltung gesteht der Bürgerinitiative „Rettet den Großen Tiergarten“ zu, dass sie mit ihrer Demo für den Schutz von Flora und Fauna durchaus ein eigenes Anliegen hat. Weil dieses angesichts von einer Million Raver aber nicht artikuliert werden könne, hat die Innenverwaltung die Love Parade für den 14. Juli im Tiergarten verboten. WAHN