Keine klare Aussage

■ Regenbogen fürchtet Reduzierung der Frauenhausplätze in Hamburg

Eine Reduzierung der Plätze in den Hamburger Frauenhäusern nach Einführung des „Wegweiserechts“ für misshandelte Frauen schliesst der Senat zum derzeitigen Zeitpunkt nicht kategorisch aus. Zurzeit habe die zuständige Behörde dazu noch „keine Überlegungen angestellt“, antwortete der Senat auf die kleine Anfrage der Regenbogen-Abgeordneten Julia Koppke. Die hatte auf eine klare Entscheidung des Senates gehofft, dass die Frauenhäuser nicht angetastet werden. Nun warnt sie, dass es „politisch völlig falsch wäre, das Gesetz auf Kosten der Frauenhausplätze umzusetzen“.

Im Herbst will die Bundesregierung das neue Gewaltschutzgesetz inkraft treten lassen. Nach österreichischem Vorbild müssen dann Männer, die ihre Frauen misshandeln, die gemeinsame Wohnung verlassen. Die Frauen können im Eilverfahren vor dem Zivilgericht durchsetzen, dass der Gatte oder Freund die Wohnung von einer Woche bis zu einem halben Jahr nicht mehr betreten darf. Bis die richterliche Entscheidung vorliegt, muss die Polizei über das Wohnrecht entscheiden. Die Länder sind aufgefordert, ihre Polizeigesetzte entsprechend zu ändern. Dazu tagt eine überbehördliche Arbeitsgruppe.

Erstmals hatten die MitarbeiterInnen der Frauenhäuser in Schleswig-Holstein den Verdacht geäußert, dass im Zuge der Gesetzeseinführung die Frauenhausplätze reduziert werden könnten. Sie hatten munkeln hören, dass schon zum 1. Januar kommenden Jahres Plätze reduziert und die MitarbeiterInnen außerhalb zur ambulanten Betreuung misshandelter Frauen eingesetzt werden sollen. Dabei sind sie davon überzeugt, dass das neue Gesetz eher Frauen ansprechen wird, die ohnehin nicht ins Frauenhaus gehen würden.

Um sich zu vergewissern, dass in Hamburg sämtliche Plätze in Frauenhäusern weiter erhalten und finanziert werden, hatte die Regenbogen-Abgeordnete Koppke in ihrer Anfrage eine entsprechende klare Aussage des Senates verlangt. Dass er das verweigerte, ist für Koppke ein „Alarmsignal“. ee